Die conditio Jacobaea (lateinisch) ist der ‚jakobäische Vorbehalt‘ in der lateinischen Redewendungsub conditione Jacobaea (auch Jacobea oder Jacobi; ‚unter dem Vorbehalt des Jakobus‘), die als christliche Devotionsformel in Demut und Hoffnung daran erinnert, dass die Zukunft und insbesondere geplante Ereignisse dem Willen Gottes unterliegen.[1] Sie geht auf den Jakobusbrief zurück, in dessen letztem Abschnitt des vierten Kapitels der Apostel vor zu großer Selbstsicherheit warnt und darauf hinweist, dass alles geplante Handeln von der Bedingung „ἐὰν ὁ κύριος θελήσῃ καὶ ζήσομεν καὶ ποιήσομεν τοῦτο ἢ ἐκεῖνο.“[2] („Wenn der Herr will, werden wir noch leben und dies oder jenes tun.“ Jak 4,15 EU) abhänge.
Als Abkürzung s. c. J. oder s. c. I. für sub conditione Jacobaea ist die Wendung zum Abschluss eines Briefes gebräuchlich. Dem entsprechen im Deutschen die Kürzel s.G.w. oder sGw für „so Gott will“, ebenfalls unter Bezug auf Jak 4,15 EU.
Eine bekannte Variante der Conditio Jacobaea ist die Wendung „Morgen früh, wenn Gott will, wirst du wieder geweckt“ in dem Wiegenlied Guten Abend, gut’ Nacht.
↑Jak 4,15. In: Online Bibeln – Novum Testamentum Graece NA28. Deutsche Bibelgesellschaft, abgerufen am 11. April 2019.
↑Hans Mayr (Hrsg.): Tu dich auf: Schlüssel zu den biblischen Lesungen im Kirchenjahr. Vandenhoeck & Ruprecht, 2002, ISBN 978-3-525-60287-4 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).