Carl Bilfinger, ein Sohn des Pfarrers Adolf von Bilfinger und dessen Frau Sophie geb. Weizsäcker, studierte Rechtswissenschaft in Tübingen, Straßburg und Berlin. Seit 1897 war er Mitglied der Studentenverbindung Akademische Gesellschaft Stuttgardia Tübingen. Nach dem Referendariat und einer kurzen Gerichtsassessortätigkeit wurde er 1911 zum Amtsrichter ernannt. Bereits 1915 avancierte er zum Landrichter, 1918 zum Legationsrat.
1922 habilitierte sich Bilfinger an der Universität Tübingen. Es folgte eine Lehrstuhlvertretung in Bonn und danach die Berufung auf einen Lehrstuhl für öffentliches Recht und Völkerrecht der Universität Halle (1924).
↑ abFelix Lange: Carl Bilfingers Entnazifizierung und die Entscheidung für Heidelberg: Die Gründungsgeschichte des völkerrechtlichen Max-Planck-Instituts nach dem Zweiten Weltkrieg. In: ZaöRV 2014, S. 697–733, online abrufbar unter https://www.zaoerv.de/74_2014/74_2014_4_a_697_732.pdf.