Die Bürgermeisterei Kettwig war eine Bürgermeisterei in den Landkreisen Essen bzw. Duisburg der preußischenRheinprovinz. Seit 1857 war sie in eine Stadt- und eine Landbürgermeisterei geteilt; 1902 spaltete sich die Bürgermeisterei Bredeney ab.
Bei der im Jahr 1808 begonnenen Einführung von Verwaltungsstrukturen nach französischem Vorbild im Großherzogtum Berg wurde im Kanton Werden des Arrondissements Essen im Département Rhein auch die Mairie (Bürgermeisterei) Kettwig eingerichtet.[1] Nachdem das Rheinland 1814 an Preußen gefallen war, wurde aus der Mairie Kettwig die preußische Bürgermeisterei Kettwig, die 1816 zum neuen Kreis Essen kam, der 1823 im Kreis Duisburg aufging.[2] Die Bürgermeisterei umfasste die Stadt Kettwig sowie die drei Landgemeinden Heisingen, Umstand, und Vierhonnschaften.[3][4]
Die Stadt Kettwig erhielt am 25. Mai 1857 die Rheinische Städteordnung. Seitdem wurde zwischen der Stadtbürgermeisterei Kettwig und der Bürgermeisterei Kettwig-Land unterschieden, die die drei Landgemeinden verwaltete. Beiden Bürgermeistereien stand in Personalunion der Bürgermeister von Kettwig vor. Im gleichen Jahr wurde der Kreis Essen wieder aus dem Kreis Duisburg herausgelöst und neu eingerichtet. Als Rathaus diente seit 1874 die 1830 erbaute Tuchfabrik Weskott.
Zum 1. September 1902 wurde die Gemeinde Zweihonnschaften aus der Bürgermeisterei Kettwig-Land herausgelöst und bildete eine eigene Bürgermeisterei, für die in Bredeney ein neues Rathaus errichtet wurde. Die Bürgermeisterei und die Gemeinde Zweihonnschaften wurden 1903 in Bredeney umbenannt.[7] Am 1. April 1910 wurde die Gemeinde Haarzopf aus dem Kreis Mülheim an der Ruhr in die Bürgermeisterei Bredeney eingegliedert.[8] Bredeney und Haarzopf wurden am 1. April 1915 in die Stadt Essen eingemeindet.[9]
Am Ende des Jahres 1927 wurde die Bezeichnung aller rheinischen Landbürgermeistereien zu „Amt“ geändert.[10] Die Landbürgermeisterei Kettwig hieß nun Amt Kettwig.
↑Gesetz über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. Dezember 1927: „Die Landbürgermeisterei in der Rheinprovinz führt hinfort die Bezeichnung Amt.“