Das Bunka-chō (japanisch文化庁, „Amt für kulturelle Angelegenheiten“, englisch Agency for Cultural Affairs) gehört als Sonderamt zum japanischen Ministerium für Bildung, Kultur, Sport, Wissenschaft und Technologie. Es wurde am 15. Juni1968[1] eingerichtet, um Kunst und Kultur in Japan zu fördern. Seit 2016 wird das Amt mit seinen 231 Angestellten (2017)[1] von Miyata Ryōhei geleitet.
Zu den Aufgaben gehören im Einzelnen: das künstlerische Schaffen zu fördern, der Schutz und die Erhaltung von Kulturgütern, der Schutz der Urheberrechte, Maßnahmen zur Verbesserung und Verbreitung der japanischen Sprache, den internationalen Kulturaustausch zu fördern und als Verwaltung für Religion zu fungieren. Das Budget des Amtes betrug 2016 103,96 Mio. Yen; es stieg 2017 um 0,3 % auf 104,27 Mio. Yen.[1]
Die Schriftzeichen für das Bunka-chō wurden vom Kalligraf Naruse Eizan entworfen.
Am 29. August 1950 trat das „Kulturgutschutzgesetz“ (文化財保護法, Bunkazai Hōgohō) in kraft und der „Ausschuss für den Schutz von Kulturgütern“ (文化財保護委員会, Bunkazai Hōgoiinkai) wurde als Sonderamt des „Kultusministeriums“[Anm. 1] gegründet. Die Abteilungen für Erziehung und Denkmalschutz des Kultusministeriums wurden abgeschafft.
Im Mai 1966, nach sechzehnjähriger Tätigkeit, wurde der Ausschuss als interne Abteilung in das „Kultusministerium“ zurückgegliedert. Zwei Jahre später, 1968 erhielt das Amt seinen gegenwärtigen Sonderstatus.
↑Das „Kultusministerium“ (文部省, Mombu-shō) gehörte zu diesem Zeitpunkt noch nicht zum Ministerium für Bildung, Kultur, Sport, Wissenschaft und Technologie. Es wurde erst 2001 mit der „Behörde für Wissenschaft und Technologie“ (科学技術庁, Kagaku-Gijutsu-chō) im MEXT zusammengelegt.
↑Dieser Ausschuss trifft eine Vorauswahl von Personen, die sich um die Kunst verdient gemacht haben und die für die Verleihung des Preises des Ministers für Bildung, Kultur, Sport, Wissenschaft und Technologie (文部科学大臣賞, Mombukagaku Daijin-shō) infrage kommen.
↑Spracherziehung bezieht sich ausschließlich auf Muttersprachler.
Japanischer Name: Wie in Japan üblich, steht in diesem Artikel der Familienname vor dem Vornamen. Somit ist Kondō der Familienname, Seiichi der Vorname.