Die deutsche Bundesstraße 388 (Abkürzung: B 388) führt von Ismaning im Norden Münchens über Erding, Pfarrkirchen und Passau bis zur österreichischen Staatsgrenze bei Wegscheid, allerdings nicht durchgängig unter dieser Nummer. Zwischen Pocking und Passau ersetzen B 12 und A 3 die Trasse. Die B 388 ist eine der wenigen Bundesstraßen im Nummernbereich zwischen 328 und 432 mit größerer Länge.
Im Bundesverkehrswegeplan 2003 wurden die Kosten für Ortsumfahrung Taufkirchen mit 11,4 Millionen Euro angegeben.[1] Zwischen 2009 und 1. August 2017 stiegen die Kosten für den Bereich B 388 bis Hallbergmoos von 24,8 Mio. Euro (Haushaltseinstellung) um 27 Prozent auf 31,5 Mio. Euro (Kosten Straßenbauplan).[2]
Die B 388 ist von Pocking bis Passau durch die B 12 und die A 3 ersetzt.
Östlicher Abschnitt (zirka 34 Kilometer)
Im Passauer Stadtteil Ilzstadt endet die Ersetzung, die B 388 verläuft nun auf etwa 15 Kilometer direkt am Ufer der Donau unterhalb der Steilhänge des Bayerischen Waldes. Ab Obernzell steigt die Bundesstraße jedoch in die Höhen des südlichen Bayerwaldes auf und führt durch Untergriesbach und Wegscheid zur österreichischen Grenze. Jenseits der Grenze gelangt man auf der B 38 nach Freistadt.
Ausbauplanung
Ortsumfahrung Taufkirchen
Im Bundesverkehrswegeplan 2003 war die Ortsumfahrung Taufkirchen (Vils) als Projekt BY8311 im vordringlichen Bedarf eingestuft. Es handelte sich um einen 5 km langen zweistreifigen Neubau.[1] Im letzten hierzu gehörenden Investitionsrahmenplan – gültig für den Zeitraum 2011 bis 2015 – war dieses Projekt in der Kategorie D „weitere wichtige Vorhaben“ gelistet, da hier das Erreichen der Baureife nach 2015 erwartet wurde.[3] Für dieses Vorhaben liegt seit 23. September 2015 ein Planfeststellungsbeschluss vor, der aber (Stand: August 2017) beklagt ist.[2]
Nördliche Ortsumfahrung Passau
Das Projekt B388-G050-BY – nördliche Ortsumfahrung Passau – wurde erstmals in den Bundesverkehrswegeplan 2030 aufgenommen und in den vordringlichen Bedarf eingestuft. Die Kostenschätzung für die 8,5 km lange 2- bzw. 3-streifige Neubautrasse beträgt 61,9 Millionen Euro. Eine Trassenvariantenuntersuchung ist erfolgt. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis und die Umweltrelevanz wurden als hoch eingestuft.[4] Als eine Trassenvariante war auch der Georgsbergtunnel in Passau untersucht worden, welcher aber im Vergleich schlechter abschnitt.[5]
Bundesverkehrswegeplan 2030
Im ersten Referentenentwurf zum Bundesverkehrswegeplan 2030 sind insgesamt neun Vorhaben zur B 388 genannt. Diese sind in zwei Kategorien gelistet:
Neue Vorhaben – Vordringlicher Bedarf (VB) und Vordringlicher Bedarf-Engpassbeseitigung (VB-E)
Neue Vorhaben – Weiterer Bedarf (WB)
Drei Projekte sind mit vordringlicher Bedarf (VB) gekennzeichnet; bei weiteren vieren ist nicht angegeben, ob es sich um VB oder VB-E handelt. Zwei Projekte sind im weiteren Bedarf (WB) eingruppiert. Dabei handelt es sich um folgende Projekte:
↑Ist die Planfeststellung beantragt, ein Planfeststellungsbeschluss ergangen oder die Umweltverträglichkeits-/Variantenuntersuchung abgeschlossen, kann hinsichtlich der Prüftiefe eine weitere Trassenplausibilitätsprüfung entfallen (Umweltbericht zum BVWP 2030, Seiten 31ff.).
Für diese Projekte wird die Flächeninanspruchnahme wie folgt angegeben[6]:
Ismaning (471) bis Fischerhäuser (B 301): 5,1 Hektar
Ortsumfahrung Wolferding Trauterfing und Ortsumfahrung Johanneskirchen: 13,8 Hektar
Ortsumfahrung Brombach: 17,6 Hektar
Folgende Projektvarianten wurden nicht in den ersten Referentenentwurf aufgenommen und mit „kein Bedarf“ (KB) eingestuft:[7]:
B388-G060-BY – OU Obernzell und OU Untergriesbach,
B388-G060-BY-T01-BY – OU Obernzell,
B388-G060-BY-T02-BY – OU Untergriesbach und
B388-G070-BY – OU Wegscheid.
An die Veröffentlichung des Referentenentwurfes schloss sich eine sechswöchige Öffentlichkeitsbeteiligung an. Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen lag ein überarbeiteter Kabinettsentwurf vor, in dem die Ortsumfahrung Taufkirchen/Vils im vordringlichen Bedarf enthalten war.[8] Nach der Ressortabstimmung Ende Juli 2016 hat das Bundeskabinett den Plan am 3. August 2016 beschlossen.[9][10]
Trivia
Für LKW besteht nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) derzeit keine Mautpflicht auf der B 388.[11] Seit dem 1. Juli 2018 sind Bundesstraßen für LKW ab 7,5 Tonnen generell mautpflichtig.[12]
Für den Neubau einer vierstreifigen Bundesstraße geht man von folgenden Brutto-Flächenbedarfen (Trassenbreiten inklusive Nebenflächen, Böschungen und Einschnitten) aus[6]:
ohne Standstreifen: 36 m in ebenem Gelände, 56 m in bewegtem Relief bzw. Niederungsbereich sowie 65 m in stark bewegtem Relief
mit Standstreifen: 40 m in ebenem Gelände, 60 m in bewegtem Relief bzw. Niederungsbereich sowie 70 m in stark bewegtem Relief.
↑ abDeutscher Bundestag - 15. Wahlperiode: [dipbt.bundestag.de/dip21/btd/15/020/1502050.pdf Bundesverkehrswegeplan 2003 - Unterrichtung durch die Bundesregierung]. 17. November 2003, PDF, online auf dipbt.bundestag.de, abgerufen am 16. November 2016.
↑Kabinett beschließt Bundesverkehrswegeplan 2030. Pressemitteilung 129/2016. Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 3. August 2016; abgerufen am 3. August 2016.