Das Bundesministeriengesetz 1986 (Abkürzung: BMG) regelt die bestehenden Bundesministerien und ihre Aufgabengebiete für die Republik Österreich.
§ 1 Abs. 1 des Bundesministeriengesetzes 1986 sieht derzeit folgende 13 Ministerien vor:
Da das Bundesministeriengesetz 1986 nicht nur die Zahl der Ministerien, sondern auch ihre genauen Aufgabengebiete festlegt[1], muss jede Änderung in der Ressortverteilung innerhalb der Bundesregierung per Gesetz erfolgen. Das Bundesministeriengesetz 1986 wird daher regelmäßig nach Abschluss der Koalitionsverhandlungen geändert.[2] Auch nach Rücktritten und Neubestellungen von Regierungsmitgliedern erfolgt gelegentlich eine Novelle, um die Aufgabenverteilung an das neue Regierungsteam anzupassen.[3]
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