Brunings Herkunft und Werdegang sind unsicher bezeugt. Er entstammte wahrscheinlich dem edelfreienVasallengeschlecht derer von Depenau aus dem Hildesheimer Raum. Zur Zeit seiner Erwählung für den Hildesheimer Bischofsstuhl dürfte er schon in fortgeschrittenem Alter gewesen sein. Zu diesem Zeitpunkt hatte er das bedeutende Amt des Stiftsdechanten von St. Simon und Judas in Goslar inne. Nach dem Tod von Bischof Udo ernannte Heinrich V. Bruning zu dessen Nachfolger. Das Hildesheimer Domkapitel wurde dabei übergangen, opponierte jedoch nicht, offenbar weil Bruning selbst aus ihm hervorgegangen war.
Brunings Ernennung geschah in der dramatischen Endphase des Investiturstreits und wurde von der kaiserlichen wie der päpstlichen Partei als Politikum verstanden. Für seine Weihe wäre Erzbischof Adalbert von Mainz zuständig gewesen. Da dieser jedoch in der Investiturfrage strikt die päpstliche Position vertrat, kam Brunings Weihe nicht zustande. Die durch den päpstlichen Legaten Kuno von Praeneste geleitete GandersheimerSynode vom Juli 1118 sprach schließlich die Ungültigkeit seiner Einsetzung aus.[1] Seine Amtszeit gilt daher kirchenrechtlich als Sedisvakanz.
1119 wurde Berthold I.kanonisch gültig zum Bischof von Hildesheim gewählt und erhielt am 31. Oktober die päpstliche Bestätigung.
Bruning zog sich in das Sültekloster zurück, das er zuvor selbst in ein Augustinerchorherren-Stift umgewandelt und mit reichen Gütern ausgestattet hatte. Dort starb er 1120 und wurde in der Klosterkirche St. Bartholomäus bestattet.
Literatur
Adolf Bertram: Geschichte des Bisthums Hildesheim. Lax, Hildesheim u. a. 1899–1925, Bd. 1, S. 130.
Hans Goetting, Hans: Die Hildesheimer Bischöfe von 815 bis 1221 (1227). de Gruyter, Berlin u. a. 1984, (Germania sacra N. F., 20, Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz, Das Bistum Hildesheim 3), ISSN0435-5857, S. 314–326.
Einzelnachweise
↑Gerold Meyer von Knonau: Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Heinrich IV. und Heinrich V., Bd. 7, 1909, S. 87