Ein Botschafter (französischambassadeur, englischambassador) ist ein Diplomat und der beamtete oberste Beauftragte eines Staates in einem anderen Land oder bei einer internationalen Organisation. Er wird vom Außenministerium entsandt und ist der persönliche Repräsentant des Staatsoberhauptes seines Landes. Das Diplomatische Corps eines Landes wird vom dienstältesten Botschafter, dem Doyen, geleitet, wenn nicht der Apostolische Nuntius vom Empfangsstaat zum Doyen bestimmt wurde.
Seine Aufgabe als Leiter einer Botschaft ist die Vertretung der Interessen seines Landes gegenüber dem Gastland, was enge Beziehungen zu Regierung, Opposition und gesellschaftlichen Organisationen im Gastland erfordert.[1] Um die uneingeschränkte Interessenvertretung zu ermöglichen, wird Botschaftern als Diplomaten Immunität gewährt. Der repräsentative Wohnsitz des Botschafters und seiner Familie wird Residenz genannt und ist wie die Kanzlei der Botschaft kein exterritoriales Gebiet für den Gaststaat, sondern hinsichtlich seiner Unverletzlichkeit dem Schutz des Geländes der Botschaftskanzlei gleichgestellt (Art. 1 Buchstabe i WÜD).
Ein Botschafter befindet sich in einem teilweise schwierigen Spagat, da er einerseits für die Politik in seinem fern liegenden Heimatstaat mit verantwortlich gemacht wird (obwohl er darauf aus dem Ausland kaum Einfluss hat), andererseits soll er gute Beziehungen pflegen und wichtige Informationen über seinen Gaststaat liefern. Ob und wie diese Analysen dann von den Abteilungen des eigenen Außenministeriums tatsächlich verwendet werden, kann er aus der Ferne kaum beeinflussen.
Ausländische Botschafter werden üblicherweise mit „Exzellenz“ angeredet. Gegenüber dem Botschafter des eigenen Landes verwendet man schlicht „Frau Botschafterin“ respektive „Herr Botschafter“. Ein Apostolischer Nuntius, ein päpstlicher Gesandter im Botschafterrang, wird traditionell mit „Hochwürdigste Exzellenz“ angeredet. Die Gesamtheit des diplomatischen Personals in einem Gastland wird als Diplomatisches Corps bezeichnet.
Das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres unterhält momentan in 82 Staaten Botschaften, Generalkonsulate und Kulturforen. Darüber hinaus kommen mehrere Ständige Vertretungen bei Internationalen Organisationen. Geregelt sind Aufgaben und Organisation des auswärtigen Dienstes im gleichnamigen Statut von 1999.[4] Die Auslandsvertretungen sind formal eine Dienststelle des Ministeriums und unterstehen einem Dienststellenleiter (bei Vakanz einem Geschäftsträgerad interim, § 4 Z. 3), mit einem Kanzler für die zusammenfassende Behandlung der administrativ-technischen und haushaltsmäßigen Angelegenheiten (§ 5). Auslandsvertreter haben besondereDienstpflichten (§ 18,19) und werden im Rotationsprinzipbesetzt (§ 15).[5]
↑Was macht ein Botschafter? In: ambafrance.org. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 15. November 2018; abgerufen am 15. November 2018.
↑Günter Bannas und Heike Schmoll: Schavan wird Vatikan-Botschafterin. Ein verdientes Amt. FAZ online, 3. Februar 2014.