Das Bezirksamt Gengenbach, zunächst als Vogteiamt, dann als Amt Gengenbach bezeichnet, war eine von 1807 bis 1872 bestehende Verwaltungseinheit im Großherzogtum Baden.
Ausgelöst durch weitere Gebietsgewinne nach dem Pressburger Frieden 1805 und der Verabschiedung der Rheinbundakte 1806 kam es im Sommer 1807 zu einem Umbau der Verwaltungsstrukturen im Land Baden. Aus der bisherigen Obervogtei entstand, bei Abgabe Offenburgs, das Vogteiamt Gengenbach.[1] 1813 übernahm Gengenbach die Funktion eines Kriminalamtes, das auch für die Bezirksämter Ettenheim, Lahr, Haslach und Wolfach zuständig war.[2] Im Zuge der Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung 1857 wurde Gengenbach Sitz eines Amtsgerichts. 1872 wurden Amtsgericht und Bezirksamt Gengenbach aufgelöst, die Gemeinden dem Amtsgericht und Bezirksamt Offenburg zugeteilt.[3]
Orte und Einwohner
Zu seinem ursprünglichen Umfang kam in zwei Schritten der grundherrschaftliche Ort Berghaupten hinzu, zunächst Ende 1810 in Bezug auf die allgemeine Verwaltung.[4] Nach der Aufhebung der Patrimonialgerichtsbarkeit 1813 folgte die Zuständigkeit für die Rechtsprechung erster Instanz,[2] die bis 1857 bei den Ämtern lag.
1814
1814 wird für das Amt von 11.525 Einwohnern berichtet, die sich auf diese Orte verteilten:[5]
↑ abBeilage A: Ämtereinteilung, veröffentlicht im Badischen Gesetz- und Verordnungsblatt am 30. Juli 1813, Heft XXII, S. 135. Digitalisierte Version auf der Website der Badischen Landesbibliothek.
↑Umstrukturierung der Bezirkseinteilung, Verordnung vom 15. November 1810, veröffentlicht im Großherzoglich-Badischen Regierungsblatt am 4. Dezember 1810, Heft XLIX, S. 358. Digitalisierte Version auf der Website der Badischen Landesbibliothek.
↑Johann L. Büchler (Herausgeber): Das Großherzogthum Baden nach seinen Kreisen, Hofgerichtsprovinzen und Amtsbezirken topographisch dargestellt. Zweite, vermehrte und umgearbeitete Auflage 1814, S. 52–54. Digitalisierte Version auf der Website des Münchener Digitalisierungszentrums.
↑Beiträge zur Statistik der inneren Verwaltung des Großherzogthums Baden. Zwanzigstes Heft: Die Volkszählung vom Dezember 1864, I. Teil, S. 31. Digitalisierte Version bei Google Books.
↑Wolfram Angerbauer: Die Amtsvorsteher der Oberämter, Bezirksämter und Landratsämter in Baden-Württemberg : 1810 bis 1972. Herausgegeben 1996 von der Arbeitsgemeinschaft der Kreisarchive beim Landkreistag Baden-Württemberg.
↑Entsprechende Verfügung vom 12. Oktober 1849, veröffentlicht am 23. Oktober 1849 im Großherzoglich Badischen Regierungsblatt, Heft LXVII, S. 536. Digitalisierte Version auf der Website der Badischen Landesbibliothek.