Nachdem die Kreisämter Ende Oktober 1865 abgeschafft wurden und deren Kompetenzen auf die Bezirksämter übergingen,[1] schuf man nach dem Österreichisch-Ungarischen Ausgleich 1867 auch die Einteilung des Landes in zwei Verwaltungsgebiete ab. Zudem kam es im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[2] zur Schaffung von getrennten Verwaltungs- und Justizbehörden. Während die gerichtliche Einteilung weitgehend unberührt blieb,[3] fasste man Gemeinden mehrerer Gerichtsbezirke zu Verwaltungsbezirken zusammen.
Der neue politische Bezirk Zbaraż wurde aus folgenden Bezirken gebildet:[4]
Der Bezirk Zbaraż bestand bei der Volkszählung 1910 aus 62 Gemeinden sowie 48 Gutsgebieten[5] und umfasste eine Fläche von 740 km². Hatte die Bevölkerung 1900 noch 67.383 Menschen umfasst, so lebten hier 1910 71.498 Menschen.[6] Auf dem Gebiet lebten dabei mehrheitlich Menschen mit ruthenischer Umgangssprache (57 %) und griechisch-katholischem Glauben, Juden machten rund 7 % der Bevölkerung aus.[7]
Ortschaften
Auf dem Gebiet des Bezirks bestanden 1910 Bezirksgerichte in Nowe Sioło und Zbaraż, diesen waren folgende Orte zugeordnet[8]:
↑Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1867, XVII. Stück, Nr. 37: „Verordnung des Justizministeriums vom 15. Februar 1867, über die Aufstellung von reinen Bezirksgerichten in Ostgalizien“