Gegenstände, die dazu bestimmt sind, nicht nur vorübergehend mit dem menschlichen Körper in Berührung zu kommen, wie Bekleidungsgegenstände, Bettwäsche, Masken, Perücken, Haarteile, künstliche Wimpern, Armbänder,
Reinigungs- und Pflegemittel, die für den häuslichen Bedarf oder für Bedarfsgegenstände im Sinne der Nummer 1 bestimmt sind,
Imprägnierungsmittel und sonstige Ausrüstungsmittel für Bedarfsgegenstände im Sinne der Nummer 6, die für den häuslichen Bedarf bestimmt sind,
Mittel und Gegenstände zur Geruchsverbesserung in Räumen, die zum Aufenthalt von Menschen bestimmt sind.
Die Bedarfsgegenständeverordnung (BedGgstV) legt fest, welche Materialien für Bedarfsgegenstände und Lebensmittelverpackungen (Lebensmittelkontaktmaterialien bzw. Lebensmittelbedarfsgegenstände) erlaubt sind[4] und wie hoch die Kontamination auf den Körper bzw. aus der Verpackung in die Lebensmittel sein darf.