Die weiteren drei Verleihungen erfolgten alle an dieselbe Person, nämlich an John Baker-Holroyd. Am 9. Januar 1781 wurde ihm in der Peerage of Ireland der Titel Baron Sheffield, of Dunnamore in the County of Meath, verliehen. Zwei Jahre später wurde ihm, ebenfalls in der Peerage of Ireland, am 20. September 1783 der Titel Baron Sheffield, of Roscommon in the County of Roscommon, verliehen. Diese Verleihung erfolgte mit dem besonderen Zusatz, dass der Titel in Ermangelung männlicher Nachkommen auch an seine weiblichen Nachkommen aus erster Ehe vererbbar sei. Am 29. Juli 1802 wurde ihm in vierter Verleihung der Titel Baron Sheffield, of Sheffield in the County of York, verliehen. Dieser Titel gehörte zur Peerage of the United Kingdom und war im Gegensatz zu den anderen Titeln mit einem erblichen Sitz im House of Lords verbunden. Am 22. Januar 1816 wurde er darüber hinaus in der Peerage of Ireland zum Earl of Sheffield und Viscount Pevensey erhoben. All diese Titel erloschen beim Tod seines Enkels, des 3. Earls, im Jahr 1909, mit Ausnahme der Baronie von 1783, die aufgrund des besonderen Zusatzes an Edward Stanley, 4. Baron Stanley of Alderley fiel. Dieser hatte bereits die Titel 4. Baron Stanley of Alderley und 3. Baron Eddisbury inne. Seine Nachfahren führen den Titel dritter Verleihung bis heute.