Die Bambergensis wurde 1507 bei Hans Pfeil herausgegeben und regelte für das Hochstift Bamberg neben dem materiellen Strafrecht auch das Prozessrecht, wobei die peinliche Befragung zur Erlangung von Geständnissen konstitutiv enthalten war. Der lateinische Name der Gerichtsordnung lautet Constitutio Criminalis Bambergensis.
Hofmeister Johann Freiherr zu Schwarzenberg verfasste sie im Auftrag des Bamberger Fürstbischofs Georg III. Schenk von Limpurg. Schwarzenberg tat dies, wiewohl er weder eine Lateinschule besucht noch Jura studiert hatte, „nach Rath der gelerten und ander verstendigen“.
Sie ist geprägt vom Gedankengut italienischer Rechtsschulen (rezipiertesRömisches Recht) und gilt als beste und einflussreichste Straf- und Strafprozessordnung der Zeit. In gelungener Kombination des vom Inquisitionsverfahren geprägten römisch-kanonischen Strafprozessrechts mit einheimischen Traditionen diente sie dazu, Gewohnheitsverbrechertum und Richterwillkür gleichermaßen zu bekämpfen. Aufgrund ihrer hohen Qualität wurde sie 1516 fast unverändert in Brandenburg-Ansbach und Brandenburg-Kulmbach übernommen (Constitutio Criminalis Brandenburgensis).
Nach der Neuredaktion der Bambergensis (1580) erschienen auch von der Brandenburgensis mehrere revidierte Ausgaben: 1582 in Hof, 1582, 1720 und 1753 in Ansbach sowie 1709 und 1726 in Bayreuth.