Zum Verwaltungsrecht hatte Walter Ulbricht in seinem von Karl Polak formulierten Referat „Die Staatslehre des Marxismus-Leninismus und ihre Anwendung in Deutschland“ auf der Konferenz klargestellt, dass die Trennung zwischen Individuum und Gesellschaft lediglich bürgerlichen Rechtsauffassungen entspreche. Mit seiner Rede stellte er klar, dass es eine auf subjektive Rechte gestützte Verwaltungsrechtssprechung nicht mehr geben könne. Statt einer verwaltungsgerichtlichen Kontrolle wurde das Instrument der Eingabe geschaffen, mit denen sich DDR-Bürger gegen das Verwaltungshandeln wenden konnten. Entscheidungen über Eingaben waren unabhängig von einer Betroffenheit in subjektiven Rechten und von Fristen allerdings für die Verwaltung nicht bindend. Erst 1988 wurde mit dem Gesetz über die Zuständigkeit und das Verfahren der Gerichte zur Nachprüfung von Verwaltungsentscheidungen ein gewisser Verwaltungsrechtsschutz wieder zugelassen.[3] Die gerichtliche Überprüfung war hierbei jedoch zunächst nur auf gesetzlich aufgezählte Tatbestände beschränkt und schloss die Überprüfung von Ermessensentscheidungen und Entscheidungen auf Grund unbestimmter Rechtsbegriffe zusätzlich noch aus. Dies führte etwa bei Klagen, die sich auf Ausreiseerlaubnisse bezogen, dazu, dass die Gerichte diese Klagen ohne mündliche Verhandlung abwiesen. Tatsächlich kam es nach dem Inkrafttreten des Gesetzes während der Dauer der DDR nur zu etwa 750 Klagen, vor allem in Ausreisesachen.[4]
Weblinks
„Die Babelsberger Konferenz“. (PDF; 143 KB) Protokoll der 39. Sitzung der Enquete-Kommission „Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland“. Bundesstiftung Aufarbeitung, 28. Mai 1993; abgerufen am 26. April 2022.
Matthias Voigt: Staats- und rechtswissenschaftliche Forschungsplanung zwischen II. und III. Sozialistischer Hochschulreform. Diss. (= Schriftenreihe rechtsgeschichtliche Studien. Nr.64). Kovač, Hamburg 2013, ISBN 978-3-8300-7359-8, Kap. "1958 – Das Schicksalsjahr der ostdeutschen Rechtswissenschaft", S. 116-138.
Stefan Güpping: Die Bedeutung der "Babelsberger Konferenz" von 1958 für die Verfassungs- und Wissenschaftsgeschichte der DDR, Berlin 1997, ISBN 3-87061-676-8
Die Babelsberger Konferenz vom 2. und 3. April 1958. In: Ulrich Bernhardt: Die Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ 1948–1971. Rechtshistorische Reihe, Band 160, Peter Lang, Europäischer Verlag der Wissenschaften, 1997, ISBN 978-3-631-31426-5, S. 118–247
Ralf Dreier, Jörn Eckert, Karl A. Mollnau, Hubert Rottleuthner (Hrsg.): Rechtswissenschaft in der DDR. Dokumente zur politischen Steuerung im Grundlagenbereich. 1. Auflage. Nomos Verlag, Baden-Baden 1996, ISBN 3-7890-3974-8, "Abrechnung und Unterwerfung - Die Babelsberger Konferenz (1958)", S.137–244.
Jörn Eckert (Hrsg.): Die Babelsberger Konferenz vom 2./3. April 1958. Rechtshistorisches Kolloquium 13.–16. Februar 1992, Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 1993, ISBN 978-3-7890-3035-2
Protokoll / Staats- und rechtswissenschaftliche Konferenz in Babelsberg am 2. und 3. April 1958. Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958, DNB453865542.