Der August d’or ist eine Goldmünze, die im Zeitraum von 1752 bis 1827 und 1836 bis 1854 im albertinischen Sachsen, auch als Halber oder Doppelter August d’or, nach dem Vorbild des Louis d’or geprägt wurde.
Im Jahre 1752 veranlasste der Herzog von Sachsen und Kurfürst Friedrich August II. ohne Verkündung eines neuen sächsischen Münzgesetzes als August III. König von Polen die Prägung neuer Goldmünzen. Als Halb-August d’or, August d’or und Doppel-August d’or sollten sie in Polen umlaufen. Zu dieser wesentlichen Änderung im Münzwesen ist nur eine Verfügung an die Finanzbehörde vom 24. Dezember 1753 bekannt, „daß die zu Leipzig geprägten goldenen Münzen, oder August d’or, eben so wohl, als die in eben dieser Münzstädte ausgemünzten Silber Geldsorten, in den Accis Cassen angenommen werden sollten.“[1]
Die Prägungen in der Münzstätte Leipzig erfolgten 1752 und 1753 unter dem Münzmeister Johann Georg Gödecke und im Zeitraum von 1753 bis 1756 unter Ernst Dietrich Croll. Auf den Münzen war ein fester Wert von 2½, 5 bzw. 10 Taler angegeben. Das Gepräge zeigt als Münzherrn nur den König von Polen und nicht den Herzog von Sachsen, weil sie im Königreich Polen umlaufen sollten. Für das Heilige Römische Reich deutscher Nation war nur die Prägung von Dukaten als einzige Reichsgoldmünze erlaubt.[2][3]
Der Münzfuß entsprach dem Louis d’or: 35 Stück auf die rauhe Mark Gold, 21 Karat 8 Grän fein = 902,778 ‰ somit Feingewicht = 6,032 g und Raugewicht = 6,682 g.[4]
Der Münzfuß des Doppel-August d’or entsprach dem des August d’or: 70 Stück auf die rauhe Mark Gold, 21 Karat 8 Grän fein = 902,778 ‰ somit Feingewicht = 12,064 g und Raugewicht = 13,363 g.
Preußen hatte den Wilhelms d’or und dann den Friedrich d’or im Wert von 5 und 10 Talern bereits seit 1737 prägen lassen. Die Prägung im Münzfuß des Louis d’or war lukrativer als die Dukatenprägung. Feingold von 1 g ergab beim Louis d’or einen Wert von 26,5 Groschen während es beim Dukaten nur 24,7 Groschen waren.
Der Siebenjährige Krieg 1756–1763 hatte auch für das Münzwesen schwerwiegende Auswirkungen. Zunächst wurde zur preußischen Kriegsfinanzierung für das Ausland der Friedrich d’or mit den falschen Jahreszahlen 1755, 1756, 1757 und 1759 versehen und mit einem unterwertigen Feingehalt von 15 Karat 4½ Grän (4,2 bis 4,3 g Gold) geprägt. Die Münzen waren etwas dicker und bleicher als die gesetzmäßigen Goldmünzen und verwendeten als Münzbuchstaben ein U statt des V in den Capital-Lettern. Kupfer hat ein niedrigeres spezifisches Gewicht als Gold, was die ungewöhnliche Dicke der Münzen zum Erreichen des vorgeschriebenen Gewichtes verursachte. Es wurden etwa 1,5 Millionen Stück geprägt.[5]
Selbst noch 16 Jahre nach Kriegsende wurde am 30. November 1779 in Sachsen vor Fälschungen mit der Jahreszahl 1752, dem Münzzeichen A und einem schlechten Gepräge gewarnt. Es soll sich um vergoldetes Messing oder Tomback gehandelt haben. Nach Abgriff der Vergoldung würde die Kupferfarbe sichtbar werden.[6]
Mit der Besetzung durch Preußen begannen auch in Sachsen minderwertige Münzprägungen. Die Münzstätte Dresden wurde am 9. September 1756 besetzt und stand bis 12. August 1759 unter preußischer Verwaltung mit dem Münzmeister Johann David Billert.
Die Münzstätte Leipzig blieb bis Februar 1763 unter preußischer Besetzung. 1757 wurde Heinrich Christoph Rudolf Friese als Münzmeister eingesetzt. Hier gelangte Preußen in den Besitz der Originalstempel des August d’or und begann damit die Prägung im geringeren Münzfuß des Kriegs-Friedrich d’or mit 4,2 bis 4,3 g Gold und der Jahreszahl 1755 und 1756.[7] Sie werden auch als Mittelaugust d’or bezeichnet. Der Wert betrug nur 3 Taler 11 Groschen 1 Pfennig.[8][9]
Nach der Verpachtung der Münzstätten an das Berliner Konsortium Veitel Ephraim, Itzig & Co. verringerten die Pächter den Goldgehalt immer weiter.[10]
Dieser sogenannte Neue August d’or wurde 1761 bis 1763 auch mit nachgemachten Münzstempeln und Vorkriegsjahresangaben geprägt. Der Goldgehalt war zuerst nur 11 Karat, dann nur noch 7 Karat 7¾ Grän. Die Münze war sehr dick, größer und von kupferiger Farbe. Statt 5 Taler hatte sie nur noch einen tatsächlichen Wert von 1 Taler 13 Groschen. Es sollen 2.967.000 Stück geprägt worden sein.[11][12]
Preußen soll mit den Fälschungen einen Gewinn von 50 Mio. Reichstalern erzielt haben. Die Folge der Münzfälschungen waren deutliche Preiserhöhungen und eine zunehmende Armut unter der sächsischen Bevölkerung. Der Lohn erhöhte sich nicht, obwohl er mit den schlechten Münzen bezahlt wurde. Nachdem die Fälschungen, auch Ephraimiten genannt, sichtbar wurden, spottete der Volksmund über diese Münzen: „Von außen gut, von innen schlimm – von außen Friedrich, von innen Ephraim.“
Nach dem Siebenjährigen Krieg prägte Sachsen zunächst nur den Dukaten als Goldmünze. Erst mit dem Edikt vom 13. August 1772 wurde die nächste Ausprägung eines August d’or in der Münzstätte Dresden nach dem unveränderten Münzfuß des Louis d’or mit 21 Karat 8 Grän Feingold = 902,778 ‰ verfügt. Sie wurde mit dem gestiegenen Bedarf nach Goldmünzen im Handel begründet. Die rechtliche Möglichkeit des inländischen Umlaufs von Goldmünzen ergab sich durch das Münzedikt vom 14. Mai 1763 zur Einführung des Konventionsmünzfußes für die Kurantmünzen in Sachsen. Münzherr war jetzt Friedrich August III. als Herzog von Sachsen und Kurfürst. Entsprechend änderte sich das Gepräge des August d’or.
Der aktuelle Wert der Goldmünze sollte sich aus den Valvationstabellen für den Louis d’or ergeben und im Inland zwischen 4 Taler 20 Groschen und 5 Taler liegen. Für Geschäfte mit Ausländern galt weiter § 14 des Münzedikts vom 14. Mai 1763, wonach sich der zu erzielende Wert aus den „Handlungsumständen“ ergeben sollte.[13]
Nach den zweimal jährlich veröffentlichten Valvationstabellen blieb der alte Louis d’or und damit auch der August d’or eine Goldmünze mit stabilem Wert:[14]
Prägungen erfolgten in der Münzstätte Dresden des Kurfürstentums Sachsen in nachfolgenden Jahren:[15]
Mit Beginn der Koalitionskriege gegen Frankreich 1792 an denen Sachsen bis August 1796 mit eigenen Truppen im Rahmen der Reichsarmee beteiligt war, resultieren die Änderungen des Gepräges bei allen Münzen. Die Darstellung des Kurfürsten erfolgt jetzt im antiken Harnisch und das Wappen wird mit Palmenzweigen als Symbol für den Friedenswunsch umgeben.
Zu Beginn der Existenz des Königreiches Sachsen wurden unter König Friedrich August I. die Prägungen des August d‘or in relativ hohen Auflagen in der Münzstätte Dresden weitergeführt. Von 1806 bis 1818 wurden August d‘or im Wert von etwa 6,5 Mio. Vereinstaler und zum Vergleich Silbermünzen im Wert von 14,5 Vereinstaler geprägt.
Mit Verordnung wurde bestimmt, dass der bisherige Münzfuß bestehen bleibt und ein Remedium am Korn nicht gestattet ist, am Schrot höchstens ¼%.
Auch der Wert des August d‘or von 4 Taler 20 Groschen bis 5 Taler wurde nicht geändert. Die Valvationstabellen erschienen weiterhin zweimal jährlich.[16]
Nach Umstellung auf die Ringprägung 1825 erfolgten weitere Prägungen bis 1827 im Wert von etwa 415.000 Talern Gold. Dukaten wurden von 1806 bis 1838 lediglich im Wert von etwa 59.000 Talern Gold geprägt.
Mit der Einführung der Ringprägung verringerte sich der Durchmesser der August d‘or um etwa 1 mm. Als Ausgleich zur Sicherung des weiter unveränderten Münzfußes erhöhte sich die Dicke der Münzen.
Mit der Ringprägung erfolgte die Beschriftung der Münzen nur noch in deutscher Sprache. Unerwartet für den konservativ eingestellten König Friedrich August I. verzichtete er in der Titelumschrift auf das „Gottesgnadentum“.
Auch unter König Anton wurden von 1827 bis 1836 die Goldmünzen jetzt unter dem Namen Anton d’or jedoch nur in geringerer Stückzahl geprägt: 5 Taler = 6.190 Stück und 10 Taler = 43.700 Stück.
Unter König Friedrich August II. waren es wieder August d’or, die zunächst von 1836 bis 1839 in sehr geringer Auflage geprägt wurden: 5 Taler = 875 Stück und 10 Taler = 6.005 Stück.[17]
Danach wurden die weiteren Prägungen wegen der Umstellung des Währungssystems auf den 14-Taler-Münzfuß und die Einführung des Vereinstalers zunächst eingestellt.
Im § 11 Münzgesetz vom 1. Januar 1841 sind die August d’or als einzige Landesgoldmünze als halbe, einfach und doppelte August d’or aufgeführt. Am Münzfuß der August d’or gab es keine Veränderungen. Wesentliche Änderung am Gepräge war die erstmalige Prägung der Randschrift: GOTT SEGNE SACHSEN auf einer Goldmünze.[18]
Die August d’or spielten jetzt im wachsenden Geldverkehr kaum eine Rolle und dienten eher der Repräsentation und Geschenkzwecken. Die Münzen wurden nur noch sporadisch in geringer Stückzahl geprägt:
Die Goldmünzen hatten von 1806 bis 1838 einen sehr hohen Anteil von etwa 20 % am Wert der gesamten Münzproduktion in Sachsen. Von 1838 bis 1856 betrug der Anteil nur noch 0,7 %. Die Banknoten gewannen jetzt an Bedeutung.[19]
1854 war der letzte Jahrgang für den August d’or.
Name und Herrschertitel als Umschrift in deutscher Kapitalschrift von links beginnend: FRIEDR.AUG.V.G.G.KOENIG V.SACHSEN
oben in Bogenschrift von der Krone getrennte Wertangabe: ZWEI UND EIN HALB. THALER
oben in Bogenschrift von der Krone getrennte Wertangabe: FÜNF THLR.
oben in Bogenschrift von der Krone getrennte Wertangabe: ZEHN THLR.
Mit dem Wiener Münzvertrag vom 24. Januar 1857 wurde die weitere Prägung anderer Goldmünzen als die Krone (Vereinsgoldmünze) untersagt.[20] Eine Außerkurssetzung war nicht vorgesehen. Der Umrechnungskurs richtete sich nach dem Goldpreis.
Im Herzogtum Braunschweig blieben nach § 30 Münzverfassung vom 15. Mai 1857 die alten Goldmünzen zu 10, 5 und 2 1⁄2 Goldtaler Zahlungsmittel für Zahlungen laut Gesetz oder Vertrag zum Kurs von 1 Krone = 8 393/1000 Taler Gold.[21]
Die endgültige Außerkurssetzung erfolgte ab 1. April 1874 im Wert von 8,41 Mark Reichswährung für den Halb-August d’or, 16,83 Mark Reichswährung für den August d’or und von 33,66 Mark Reichswährung für den Doppel-August d’or.[22]
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