August Adenauer wurde als ältestes von fünf Kindern des Justizbeamten Johann Conrad Adenauer (1833–1906) und seiner Frau Helene, geb. Scharfenberg (1849–1919), geboren. Sein jüngster Bruder war der spätere BundeskanzlerKonrad Adenauer. Er absolvierte das Abitur am Apostelgymnasium seiner Heimatstadt und studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten in Bonn, Berlin und Heidelberg. An den jeweiligen Studienorten trat er den katholischen StudentenverbindungenArminia, Askania und Palatia bei.[1] Das Studium beendete Adenauer mit der Promotion zum Dr. iur. Das Referendariat leistete er – wie sein Bruder Konrad – am Königlichen Landgericht Köln ab. Anschließend ließ er sich dort als Rechtsanwalt nieder.
Mit Maria Greven heiratete er die Tochter einer wohlhabenden Kölner Familie und bekam dadurch Zugang zu höheren Gesellschaftsschichten.
Als Reserveoffizier des Bonner Husarenregimentes nahm er von 1914 bis 1918 am Ersten Weltkrieg teil und musste anschließend seine Kanzlei in Köln neu aufbauen. Bald galt er als einer der besten Kölner Anwälte und erhielt eine Honorarprofessur an der Kölner Universität.
Während der Zeit des Nationalsozialismus hatte auch er unter der Benachteiligung seiner Familie zu leiden, verlor nahezu alle Mandanten, wurde aber für seinen Bruder Konrad zum wichtigsten Rechtsbeistand und verhalf ihm unter anderem zur Niederschlagung eines Dienststrafverfahrens. Er war Mitglied im Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen, der Vorläuferorganisation des NSRB[2].
Im August 1945 wurde August Adenauer von Hans Carl Nipperdey gegenüber den britischen Besatzungsbehörden als eine der geeigneten Personen zur Wiedereröffnung der juristischen Fakultät der Universität Köln empfohlen.
In seiner Heimatstadt Köln machte sich Adenauer um den Wiederaufbau der romanischen Kirche St. Pantaleon verdient.
Adenauer lebte zuletzt in Gielsdorf bei Bonn. Er starb 1952 auf einer Reise in Augsburg. Sein Grab befindet sich auf dem Melaten-Friedhof (Flur 20 in E) in Köln.
Hans-Peter Schwarz: Adenauer. Der Aufstieg 1876–1952. 3. Auflage. DVA, Stuttgart 1991, ISBN 3-421-06323-0, S. 64ff.
Thorsten Hollstein Die Verfassung als „Allgemeiner Teil“. Privatrechtsmethode und Privatrechtskonzeption bei Hans Carl Nipperdey (1895–1968). Mohr Siebeck, Tübingen 2007, ISBN 3-16-149080-0.
↑Vgl.: Jahrbuch des Kartellverbandes der katholischen Studentenvereine Deutschlands (K.V.), Neunundzwanzigster Jahrgang 1931, als Manuskript gedruckt, Germania Berlin 1931, S. 700.