Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Anstrich (Begriffsklärung) aufgeführt.
Der Ausdruck Anstrich bezeichnet im Malerhandwerk das Auftragen von Anstrichmittel, von Farbe auf einer Oberfläche bzw. das Ergebnis des Anstrichs selbst. Der Anstrich kann sowohl eine schmückende als auch eine schützende Funktion haben. Der übergeordnete fachtechnische Begriff ist Beschichten.
Unterscheidungsmerkmale
Die nähere Bezeichnung der Anstriche erfolgt nach dem Verwendungszweck, nach dem zu streichenden Untergrund oder nach dem im Anstrichstoff enthaltenen Bindemittel.