Im Jahr 1959 beendete er das allgemein bildende Tadeusz-Reytan-Lyzeum in Warschau und absolvierte 1964 ein Studium an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Jagiellonen-Universität.
Zoll erhielt 1968 den Doctor iuris und habilitierte im Jahr 1973. 1998 wurde ihm der Professorentitel vergeben. Ab 1991 war er ordentlicher Professor und bis 2013 Vorsitzender des Lehrstuhls für Strafrecht, womit seine berufliche Tätigkeit an der Jagiellonen-Universität endete. Zusätzlich war er Ordinarius an der Hochschule für Recht und Verwaltung Przemyśl/Rzeszów.[1]
Zoll war im Solidarność-Zentrum für Bürgerinitiativen aktiv, das im Zeitraum zwischen 1981 und 1992 Reformen des Rechtssystems ausarbeitete.[2] Weiterhin nahm er bei den Gesprächen am Runden Tisch teil. Auf Empfehlung der Solidarność bekleidete er den stellvertretenden Vorsitz der staatlichen Wahlkommission, den er im Zuge der Parlamentswahl 1989 innehatte.
1989 wurde er in den Verfassungsgerichtshof gewählt. Nebstdem war Zoll im Zusammenhang mit der ersten Präsidentschaftswahl Vorsitzender der staatlichen Wahlkommission und führte das Amt im nun ständigen Wahlorgan in den Jahren zwischen 1991 und 1993 fort. Vom 19. November 1993 bis zu seinem Rücktritt 1997 war er Präsident des Verfassungsgerichtshofes. Zwischen 1998 und 2000 war er Vorsitzender des Gesetzgebungsrates (polnisch Rada Legislacyjna) beim Ministerrat. Daraufhin war er Beauftragter für Bürgerrechte während der regulären Amtszeit vom 30. Juni 2000 bis zum 30. Juni 2005 (er fungierte kommissarisch noch bis zum 15. Februar 2006).
↑ abAndrzej Zoll. In: nauka-polska.pl. Abgerufen am 2. Januar 2018 (polnisch).
↑Kazimierz Barczyk, Stanisław Grodziski, Stefan Grzybowski: Obywatelskie inicjatywy ustawodawcze Solidarności, 1980-1990. materiały i projekty ustaw Centrum Obywatelskich Inicjatyw Ustawodawczych „S“ i Społecznej Rady Legislacyjnej. Wydawnictwo Sejmowe, Warszawa 2001, ISBN 83-7059-503-0 (coiu.pl [PDF; 3,7MB; abgerufen am 18. März 2023]).