Das dreigeschossige Bauwerk wurde zwischen 1859 und 1861 aus Ziegeln errichtet und wird durch ein Walmdach abgeschlossen. Der Sockel besteht aus gewöhnlichem Feldstein, in der Mitte der Fassade findet sich ein ebenfalls geziegelter Risalit mit geometrischen Ornamenten. Ebenfalls unter Denkmalschutz steht die im ersten Obergeschoss befindliche hölzerne Standuhr, welche auf 1851/1900 datiert wird und über ein neogotisches Holzgehäuse verfügt.
Gefängnis
Im Hof hinter dem Amtsgericht befindet sich ein ebenfalls geschütztes Gefängnis. Der Ziegelbau ist im gleichen Zeitraum wie das Gerichtsgebäude entstanden und ebenso dreigeschossig mit Walmdach. Auch hier befindet sich ein Risalit in der Mitte der dem Hof zugewandten Seite.
↑Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879. In: Gesetzsammlung für die Königlich-Preußischen Staaten, Nr. 30, S. 430 f.; google.de
↑Torsten Hartisch et al.: Übersicht über die Bestände des Brandenburgischen Landeshauptarchivs. Teil 111/1: Behörden und Institutionen in der Provinz Mark Brandenburg/im Land Brandenburg 1945–1952. S. 185, Digitalisat