In Rinteln wird seit dem Mittelalter Recht gesprochen. Seit der Teilung in einen hessischen und einen lippeschen Landesteil 1640 befand sich in Rinteln das hessische Gericht für die Grafschaft Schaumburg.
Mit dem Ende des Königreichs Westphalen im Jahre 1813 wurde die Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung rückgängig gemacht und das Kurfürstentum Hessen führte 1814 die Grafschaft Schaumburg wieder ein.
Für die Grafschaft Schaumburg bestand in Kurhessen das Obergericht für die Grafschaft Schaumburg als Gericht zweiter Instanz. Ab 1821 waren auch in Kurhessen Verwaltung und Rechtsprechung wieder getrennt. Für die Rechtsprechung in erster Instanz war das Justizamt Rinteln zuständig.
Nach dem Deutschen Krieg 1866 erfolgte die Annexion Kurhessens durch Preußen. Das Justizamt Rinteln wurde aufgehoben und das königlich preußische Amtsgericht Rinteln wurde an seiner statt eingerichtet. Auch das Obergericht in Rinteln wurde aufgehoben und hatte vor Ort keinen Nachfolger.
Das Amtsgericht Rinteln wurde dem Landgericht Hannover untergeordnet.[1] 1952 wurde das Gericht dem Landgericht Bückeburg nachgeordnet.[2] Diese Verordnung wurde 1953 vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt.[3] Später wurde diese Zuordnung durch eine gültige Verordnung erneut getroffen.