Sitz des Gerichts ist Papenburg im Landkreis Emsland in Niedersachsen. Das Amtsgericht wurde bereits am 1. Oktober 1852 gegründet.
Dem Amtsgericht Papenburg ist das Landgericht Osnabrück übergeordnet. Zuständiges Oberlandesgericht ist das Oberlandesgericht Oldenburg.
Sein Gerichtsbezirk umfasste nun aus dem Landkreis Meppen den Stadtbezirk Papenburg und das Amt Aschendorf.[5] Am Gericht bestanden 1880 zwei Richterstellen. Das Amtsgericht war damit ein mittelgroßes Amtsgericht im Landgerichtsbezirk. Gerichtstage wurden in Lathen gehalten.[6]
↑Verzeichnis der Obergerichte, Anlage zur Verordnung zur Ausführung der §§ 14, 15 und 35 des Gesetzes über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 vom 7. August 1852, abgedruckt in: Gerhard Adolf Wilhelm Leonhardt: Die Justizgesetzgebung des Königreichs Hannover: unter besonderer Berücksichtigung der Regierungs- und ständischen Motive zum practischen Gebrauche. Band 3, 1852, S. 135 books.google.de
↑Verordnung, betreffend die Bildung von Gerichten für die Kreise Meppen und Lingen in der Provinz Hannover vom 4. August 1875, PrGS 1875, S. 557 (Textarchiv – Internet Archive)
↑Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 514, Digitalisat
↑Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1888, S. 410 online