Ab 1849 bestand das Kreisgericht Lübben mit einer Zweigstelle („Gerichtskommission“) in Lieberose. Übergeordnet war das Appellationsgericht Frankfurt a. d. Oder. Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurden diese Gerichte aufgehoben und reichsweit einheitlich Oberlandes-, Land- und Amtsgerichte gebildet. Das königlich preußische Amtsgericht Lieberose wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von zwölf Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Cottbus im Bezirk des Kammergerichtes gebildet. Der Sitz des Gerichtes war die Stadt Lieberose. Sein Gerichtsbezirk umfasste aus dem Landkreis Lübben den Stadtbezirk Lieberose, die Amtsbezirke Doberburg, Lieberose und Groß Muckrow sowie die Gemeindebezirke Butzen, Byhleguhre, Neu-Byhleguhre, Byhlen, Mochow und die Gutsbezirke Butzen, Byhlen und Mochow aus dem Amtsbezirk Straupitz.[1] Am Gericht bestand 1880 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[2]
↑Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 414, Digitalisat
↑Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1880, S. 395 online
↑Torsten Hartisch et al.: Übersicht über die Bestände des Brandenburgischen Landeshauptarchivs - Teil 111/1: Behörden und Institutionen in der Provinz Mark Brandenburg/im Land Brandenburg 1945–1952. S. 179, Digitalisat