Ende 1931 wurde das Amtsgericht Altenberg aufgehoben. Das Amtsgericht Lauenstein übernahm seine Aufgaben für die Gemeinden Altenberg, Geising, Georgenfeld, Hirschsprung, Zinnwald und den selbständige Gutsbezirk Staatsforstrevier Hirschsprung-Altenberg. Die anderen Gemeinden des Amtsgerichts Altenberg wurden dem Amtsgericht Dippoldiswalde zugeordnet.[3]
Mit den Durchführungsbestimmungen zur Vereinfachung der Gerichtsorganisation im Land Sachsen vom 28. Mai 1951 zur Verordnung vom 5. Mai 1951 wurde das Amtsgericht Leisnig zum Zweiggericht und nur noch für Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit zuständig.[4] Mit dem Gerichtsverfassungsgesetz vom 2. Oktober 1952 wurde das Amtsgericht Leisnig in der DDR aufgehoben und das Kreisgericht Dippoldiswalde an seiner Stelle eingerichtet. Gerichtssprengel war nun der Kreis Dippoldiswalde.
Gerichtsgebäude
Das Amtsgerichtsgebäude (Talstraße 5; 6) wurde 1902 eröffnet. Das ehemalige Amtsgericht ist ein großer Putzbau mit aufwändiger Fassadengestaltung. Aufgrund seiner baugeschichtlichen und ortsgeschichtlichen Bedeutung steht es unter Denkmalschutz. Es wird heute als Grundschule genutzt.
↑Durchführungsbestimmungen zur Vereinfachung der Gerichtsorganisation im Land Sachsen vom 28. Mai 1951 zur Verordnung vom 5. Mai 1951; in: Gesetz- und Verordnungsblatt Land Sachsen, S. 256.