Amtsgericht Ahlden

Schloss Ahlden, Sitz des ehem. Gerichtes (2008)

Das Amtsgericht Ahlden war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Ahlden (Aller).

Das Amtsgericht wurde mit der Verordnung vom 7. August 1852 die Bildung der Amtsgerichte und unteren Verwaltungsbehörden als königlich hannoversches Amtsgericht gegründet. Es umfasste das Amt Ahlden.[1] Das Amtsgericht war dem Obergericht Celle untergeordnet.[2] Mit der Annexion Hannovers durch Preußen wurde es zu einem preußischen Amtsgericht in der Provinz Hannover.

Mit dem Inkrafttreten des deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurden reichsweit einheitlich Amts-, Land- und Oberlandesgerichte geschaffen. Das Amtsgericht Ahlden blieb bestehe und war nun dem Landgericht Verden nachgeordnet.

Sein Gerichtsbezirk umfasste nun aus dem Landkreis Fallingbostel das Amt Ahlden.[3] Am Gericht bestand 1880 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk. Gerichtstage wurden in Rethem und Schwarmstedt gehalten.[4]

Im Jahre 1973 wurde das Amtsgericht Ahlden aufgelöst und der Gerichtsbezirk dem des Amtsgerichtes Walsrode zugeschlagen.

Sitz des Gerichtes

Das Gericht hatte seinen Sitz im Schloss Ahlden.

Einzelnachweise

  1. Hannoversche Gesetzgebung über Staats- und Gemeinde-Verwaltung, 1852, S. 32, 50 online
  2. Verzeichnis der Obergerichte, Anlage zur Verordnung zur Ausführung der §§ 14, 15 und 35 des Gesetzes über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 vom 7. August 1852, abgedruckt in: Gerhard Adolf Wilhelm Leonhardt: Die Justizgesetzgebung des Königreichs Hannover: unter besonderer Berücksichtigung der Regierungs- und ständischen Motive zum practischen Gebrauche. Band 3, 1852, S. 134 online
  3. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 516, Digitalisat
  4. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1888, S. 410 online