Das Amtsgericht wurde mit der Verordnung vom 7. August 1852 die Bildung der Amtsgerichte und unteren Verwaltungsbehörden als königlich hannoversches Amtsgericht gegründet.
Es umfasste das Amt Ahlden.[1]
Das Amtsgericht war dem Obergericht Celle untergeordnet.[2] Mit der Annexion Hannovers durch Preußen wurde es zu einem preußischen Amtsgericht in der Provinz Hannover.
↑Hannoversche Gesetzgebung über Staats- und Gemeinde-Verwaltung, 1852, S. 32, 50
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↑Verzeichnis der Obergerichte, Anlage zur Verordnung zur Ausführung der §§ 14, 15 und 35 des Gesetzes über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 vom 7. August 1852, abgedruckt in: Gerhard Adolf Wilhelm Leonhardt: Die Justizgesetzgebung des Königreichs Hannover: unter besonderer Berücksichtigung der Regierungs- und ständischen Motive zum practischen Gebrauche. Band 3, 1852, S. 134 online
↑Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 516, Digitalisat
↑Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1888, S. 410 online