In der Frühen Neuzeit waren Ämter eine Ebene zwischen den Gemeinden und der Landesherrschaft. Die Funktionen von Verwaltung und Rechtsprechung waren hier nicht getrennt. Dem Amt stand ein Amtmann vor, der von der Landesherrschaft eingesetzt wurde.
Das Amt umgab die Reichsstadt Frankfurt nördlich des Mains und südlich der Nidda im Westen, Norden und Osten. Außerdem gehörte bis 1481 das südmainische Oberrad dazu. Ursprünglich gehörten neunzehn Gemeinden im Frankfurter Umland zu dem Amt.
Name
Das Amt Bornheimerberg wurde auch „Grafschaft Bornheimerberg“ genannt. Namensgebend war das heute zu Frankfurt gehörige und etwas erhöht liegende Bornheim, das aber bereits 1481 aus dem Amt ausschied.
Das widersprüchliche Verhalten des Reichs führte selbstverständlich zum Streit zwischen Frankfurt und Hanau, zumal Frankfurt sich so von Hanauer Gebiet „umzingelt“ sah. Alle Versuche Frankfurts, dies zu verhindern, scheiterten. Zwar wurden die Ansprüche Frankfurts auf die neunzehn Dörfer des Amtes nach einem über hundert Jahre dauernden Prozess vom Reichsgericht bestätigt, jedoch verfügten weder Frankfurt noch das Reich über die Macht, das Urteil durchzusetzen. So ließ sich die Stadt schließlich auf einen Vergleich ein. Nachdem die Schelme von Bergen ihre Rechte an Bornheim 1475 an Frankfurt verkauft hatten, gab 1481 auch Hanau seinen Anspruch auf Bornheim auf. Zusammen mit Hausen und Oberrad fiel Bornheim damit endgültig an die Stadt Frankfurt. Als Gegenleistung verzichtete Frankfurt auf seine Ansprüche auf die übrigen sechzehn Gemeinden des Bornheimerbergs. Diese bildeten nun endgültig und unbestritten das hanauische Amt Bornheimerberg. Diese Entwicklung wurde abgeschlossen, indem die Grafen von Hanau das Reichslehen 1485 ablösen und in Eigentum umwandeln konnten.[1]
Da der Hauptort des Amtes, Bornheim, nach 1481 zu Frankfurt gehörte, wurde nach der Teilung das Bornheimer Grafschaftsgericht nach Bergen verlegt.
1736 starb das Geschlecht der Grafen von Hanau aus und die Grafschaft und mit ihr das Amt Bornheimerberg fielen an die Landgrafen von Hessen-Kassel. Ab 1806 war das Amt französisch besetzt. 1810 kam es zum Großherzogtum Frankfurt. Nach französischem Vorbild hatte man im Großherzogtum eine Einteilung nach Départements und Arrondissements vorgenommen. In diesem Fall orientierten sich diese Organisationen an den alten Strukturen: Die Grafschaft Hanau wurde zum Departement Hanau, das Amt Bornheimerberg zum Arrondissement (deutsch: Distrikt) Bergen. Nach dem Ende der Franzosenzeit und durch den Wiener Kongress wurde 1815 das Kurfürstentum Hessen einschließlich dem Amt Bergen (früheres Amt Bornheimerberg) wiederhergestellt.
Mit Wirkung vom 1. Januar 1822 wurde die Verwaltung im Kurfürstentum nach der kurfürstlichen Verordnung vom 29. Juni 1821[2] nach preußischem Vorbild neu organisiert: Justiz (§§ 36 ff. der Verordnung) und Verwaltung (§§ 58 ff. der Verordnung) wurden getrennt und auch räumlich neu organisiert. Damit hörte die alte Amtsverwaltung auf zu bestehen. Für die Zuständigkeit der Gerichte erster Instanz blieb die örtliche Zuständigkeit in den alten Amtsgrenzen erhalten. Die Verwaltung aber wurde oberhalb der Gemeindeebene in Landkreisen neu organisiert. Die Gemeinden des Amtes Bornheimerberg kamen zum neu gegründeten Kreis Hanau. Sie hatten damals zusammen 7.397 Einwohner.[3]
Zu unterscheiden von dem Amt Bornheimerberg ist das Gericht Bornheimerberg. Es umfasste nur einen Teil der Orte, die das Amt umfasste und hatte seinen Sitz zunächst in Bornheim, ab 1484 in Bergen:
Bergen
Bischofsheim
Bockenheim
Eckenheim
Enkheim
Gronau
Massenheim
Praunheim
Vilbel
Literatur
Hans-Jürgen Becker: Das Gericht Bornheimer Berg = Überlieferung, Bewahrung und Gestaltung in der rechtsgeschichtlichen Forschung, 1993, S. 1–21
Düssell, Hermann, Rechtskarte des Oberlandesgerichtsbezirks Frankfurt a. M., Wiesbaden 1902, S. 13 f.
Engelhard, Regenerus, Erdbeschreibung der Hessischen Lande Casselischen Antheiles mit Anmerkungen aus der Geschichte und aus Urkunden erläutert, Teil 2, Cassel 1778, ND 2004, S. 768 ff.
Heinz F. Friederichs: Die Ministerialen von Bornheim und die Frankfurter Patrizierfamilie Goldstein. In: Hanauer Geschichtsblätter 21, S. 11 ff.
Franziska Haase: Ulrich I., Herr von Hanau 1281–1306. Masch. Diss. Münster 1924, S. 31 ff.
Paul-Joachim Heinig: Kaiser Friedrich III. und Hessen. In: Hessisches Jahrbuch für Landesgeschichte 32, S. 63 (66 ff.).
H. Jünger: Territorien und Rechtsquellen im Bezirk des Oberlandesgerichts zu Frankfurt a/M. nebst Karte mit den Bezirken der Rechtsgebiete und Gerichte .... Wiesbaden 1896, S. 54 ff.
Ernst Kolb: Die Grafschaft Bornheimerberg in ihrer historischen Entwicklung und rechtlichen Bedeutung. Masch. Diss Frankfurt 1923.
Pellisier/Bingemer: Die Grafschaft Bornheimerberg. In: Rund um Frankfurt (1924), S. 111–144.
Heinrich Reimer: Historisches Ortslexikon für Kurhessen. Marburg 1926, S. 57.
Regina Schäfer: Die Herren von Eppstein = Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Nassau, Wiesbaden 2000, S. 34f, 66–68, 73.
F. Scharff: Die Grafschaft Bornheimer Berg. In: Archiv für Frankfurts Geschichte und Kunst, Band 13 (1872), S. 282–360
Ph. Fr. Schulin: Die Frankfurter Landgemeinden. Frankfurt 1895.
Fred Schwind: Die „Grafschaft“ Bornheimerberg und die Königsleute des Fiskus Frankfurt. In: Hessisches Jahrbuch für Landesgeschichte 14 (1964), S. 1–21.
Fred Schwind: Die Landvogtei in der Wetterau. Diss. Frankfurt 1972, S. 18 f.
Johann Heinrich Usener: Cronick vom Amt Bornheimerberg angefangen 1796. Bearbeitet von Walter Reul, Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Heimatmuseum Frankfurt am Main-Bergen-Enkheim e. V.
↑Verordnung vom 29. Juni 1821 über die Umbildung der bisherigen Staatsverwaltung betreffend. In: Sammlung von Gesetzen, Verordnungen, Ausschreiben und anderen allgemeinen Verfügungen für Kurhessen vom Jahre 1821 (Hof- und Waisenhaus-Druckerei, Cassel), kurhessGS 1821, S. 29–62; auch in: Wilhelm Möller und Karl Fuchs (Hrsg.): Sammlung der im Kurfürstenthum Hessen noch geltenden gesetzlichen Bestimmungen von 1813 bis 1860. Elwert’sche Universitäts-Buchhandlung, Marburg und Leipzig 1866, S. 311–351
↑Johann Peter Eyring: Der Landkreis Hanau. In: Georg-Wilhelm Hanna (Bearb.): Der Landkreis Hanau und seine Landräte. Hrsg.: Kreissparkasse Hanau. Hanau 1989, S. 7.