Nachdem die Stadt Altena 1836 die preußische „Revidierte Städteordnung von 1831“ erhalten hatte, wurde zwischen der Stadt Altena und der Landbürgermeisterei Altena unterschieden.[2]
Im Rahmen der Einführung der Landgemeindeordnung für die Provinz Westfalen wurde 1843 im Kreis Altena aus der Landbürgermeisterei Altena das Amt Altena gebildet.[3] Dem Amt gehörten die beiden Gemeinden Kelleramt und Wiblingwerde an.[4] Die Stadt Altena besaß die westfälische Städteordnung und blieb amtsfrei.
Die beiden Gemeinden Kelleramt und Wiblingwerde wurden am 1. April 1907 zur neuen Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde zusammengeschlossen.[5] Der Namensbestandteil Nachrodt stammte von einem der Dörfer der Gemeinde Kelleramt. Das seitdem nur noch aus einer Gemeinde bestehende Amt Altena wurde am 28. Februar 1922 in Amt Nachrodt umbenannt.[6] Wie alle preußischen Einzelgemeindeämter wurde das Amt am 1. November 1934 aufgehoben.[7] Nachrodt-Wiblingwerde war seitdem eine amtsfreie Gemeinde im Kreis Altena. Seit 1975 gehört die Gemeinde zum Märkischen Kreis.
↑Amtsblatt für den Regierungsbezirk Arnsberg 1907, S. 120
↑Amtsblatt für den Regierungsbezirk Arnsberg 1922, S. 124
↑Wolfgang Leesch: Die Verwaltung der Provinz Westfalen 1818–1945: Struktur und Organisation (= Beiträge zur Geschichte der preußischen Provinz Westfalen. Band4). 2. Auflage. Aschendorff, Münster 1993, ISBN 3-402-06845-1, S.382.