Allgemeine Geschäftsbedingungen (Deutschland)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (abgekürzt: AGB) sind alle für eine Vielzahl von Fällen vorformulierten Vertragsbedingungen, die vom Verwender aufgrund einseitigen Verlangens gegenüber dem Vertragspartner bei Abschluss eines Vertrages gestellt werden, im Einzelnen also nicht ausgehandelt sind (§ 305 Abs. 1 BGB).

Um wirksamer Bestandteil des Vertrages werden zu können, müssen die AGB gegenüber dem Vertragspartner ausdrücklich oder durch deutliche Kennbarmachung einbezogen werden, damit dieser die notwendige Kenntnis vom Einbezug erlangt und sich damit einverstanden erklärt (§ 305 Abs. 2 BGB).

Geschichte

Zur einheitlichen Regelung der Rechtsverhältnisse zwischen Hersteller und Kunden kamen Klauselwerke in größerer Zahl erstmals im 19. Jahrhundert auf, als Reaktion auf die Herausforderungen der industriellen Massenproduktion.

Begrifflich gehen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf eine gleichnamige Habilitationsschrift von Ludwig Raiser aus dem Jahr 1935 zurück. Die Schrift war vielbeachtet und wurde später von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stark rezipiert. Danach wurde die Inhaltskontrolle von allgemeinen Geschäftsbedingungen auf § 138 BGB gestützt. Wurden Klauseln als sittenwidrig eingestuft, waren sie nichtig.

1977 wurde das Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Gesetz) auf den Weg gebracht. Darin schuf der Gesetzgeber die für die Regelung des Rechtsverkehrs notwendigen Spezifika selbst. Das AGB-Gesetz wurde im Rahmen der Modernisierung des Schuldrechts zum 1. Januar 2002 wieder aufgehoben und in zwei Gesetze überführt. Die materiell-rechtlichen Regelungen fanden sich fortan – mit nur kleineren Änderungen – im zentralen Bürgerlichen Gesetzbuch wieder (§§ 305–310 BGB); die formell-rechtlichen Regelungen wurden in das neu geschaffene Unterlassungsklagengesetz überführt.

Bedeutung und Zweck

Für die Charakterisierung als AGB ist es gleichgültig, ob die Vertragsbestimmungen einen äußerlich gesonderten Bestandteil des Vertrages bilden oder Bestandteil der Vertragsurkunde selbst sind. Zur Qualifizierung als AGB, wird weder auf Umfang, Schriftart noch Form des Vertrages abgestellt. Umgangssprachlich haben sich Begriffe wie „Kleingedrucktes“ oder „Vertragsbedingungen“ etabliert.

Im Rahmen der im Privatrecht herrschenden Privatautonomie sieht das Gesetz zwar Regelungen für bestimmte Vertragstypen vor, erlaubt aber zumeist, dass die Vertragsparteien ergänzende oder abweichende Regelungen treffen. Anders ist es nur, wenn eine gesetzliche Regelung nicht abdingbar ist, sondern zwingend vorschreibt, dass von ihr in Verträgen nicht abgewichen werden darf.

Allgemeine Geschäftsbedingungen bewirken, dass der Vertragsschluss durch ein vorformuliertes Klauselwerk vereinfacht, beschleunigt und standardisiert wird. Standardisierung erleichtert dem Verwender die Vertragsabwicklung, da für alle Kunden gleiche Regeln gelten. AGB können im Schuldrecht neue, im Gesetz nicht vorgesehene Vertragstypen regeln. Sie verändern in der Regel gegenüber dem Gesetz die dort vorgesehene Risikoverteilung und Haftung häufig zu Gunsten des Verwenders (Haftungsklauseln). Darin liegt zugleich die Gefahr, dass der Verwender, meist ein Unternehmer, der wirtschaftlich stärker und geschäftlich erfahrener ist, einseitige und/oder überraschende Regelungen gegenüber einem Verbraucher durchsetzen kann, die sich von Wertungen des Gesetzes zu weit entfernen. Daher besteht das Bedürfnis, allgemeine Geschäftsbedingungen einer Kontrolle zu unterwerfen und bestimmten Klauseln die Rechtswirksamkeit zu versagen.

Von der Verwendung für eine „Vielzahl von Verträgen“ wird dann ausgegangen, wenn die Vertragsbedingungen für mindestens drei Fälle vorformuliert werden. Verwenden Unternehmen Vertragsbedingungen gegenüber Verbrauchern, unterliegen diese bereits beim ersten Mal der gerichtlichen Kontrolle. Auch im Arbeitsrecht sind die Regelungen anwendbar, soweit die dort geltenden Besonderheiten beachtet werden.

Einbeziehung

Geltungswirkung

Wann allgemeine Geschäftsbedingungen zum Bestandteil eines Vertrages werden, richtet sich in erster Linie danach, ob der Empfänger Verbraucher entsprechend § 13 BGB oder Unternehmer nach § 14 BGB ist.

  • Gegenüber Verbrauchern gilt: AGB werden nach § 305 Abs. 2 BGB nur Bestandteil des Vertrags zwischen den Vertragsparteien, wenn der Verwender bei Vertragsschluss ausdrücklich oder, wenn dieser Hinweis nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich ist, durch deutlichen sichtbaren Aushang am Orte des Vertragsschlusses darauf hinweist (§ 305 Abs. 2 Nr. 1 BGB) und der anderen Partei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise, die auch eine für den Verwender erkennbare körperliche Behinderung berücksichtigt, vom Inhalt der allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis zu nehmen (§ 305 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Der andere Teil muss sich schließlich mit den AGB einverstanden erklären.
  • Für AGB zwischen zwei Unternehmern (§ 14 BGB) gilt dies aufgrund der Bestimmungen des § 310 BGB nicht. Es bedarf bei Unternehmern lediglich einer rechtsgeschäftlichen Einbeziehung der AGB-Bestimmungen, das heißt, es gelten die üblichen Voraussetzungen für das Zustandekommen von Verträgen. Ein rechtsgeschäftlicher Einschluss bedarf nicht der Ausdrücklichkeit, es genügt, wenn die AGB stillschweigenden Willensübereinstimmungen unterliegen.

Die Einbeziehung von AGB wird für die Personenbeförderung im Linienverkehr und die Telekommunikation sowie den Postverkehr erleichtert. Die Dienstleister formulieren sie für die Masse an Beförderungsverträgen vor und stellen sie bei Vertragsschluss automatisch (§ 310 Abs. 3 Nr. 1 BGB, § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB). Nach § 305a Nr. 1 BGB sind die mit Genehmigung der zuständigen Verkehrsbehörde oder auf Grund von internationalen Übereinkommen erlassenen Tarife und Ausführungsbestimmungen der Eisenbahnen und die nach Maßgabe des PBefG genehmigten Beförderungsbedingungen der Straßenbahnen, Omnibusse und Kraftfahrzeuge im Linienverkehr in den Beförderungsvertrag auch ohne Einhaltung der in § 305 Abs. 2 Nr. 1 und 2 BGB bezeichneten Erfordernisse gültig. Nach § 13 PBefG sind die Beförderungsbedingungen Bestandteil der Betriebserlaubnis für Straßenbahnen, Obusse und Kraftfahrzeuge im Linienverkehr.

Keine Geltungswirkung

Nicht Vertragsbestandteil werden AGB (oder eine einzelne Klausel der AGB) gemäß § 305b BGB, wenn sie im Widerspruch zu Individualvereinbarungen stehen. Individualabreden genießen Vorrang. Zur Erläuterung ein Beispiel: Zwischen A und B wurde ein Vertrag geschlossen, dessen Inhalt den A verpflichtet, die Ware innerhalb von 2 Wochen zu liefern. In den AGB hingegen steht, dass A 6 Wochen Lieferzeit hat. Die Klausel der AGB wird aufgrund einer Individualabsprache nicht Bestandteil des Vertrages.

Bestandteil des Vertrages werden AGB (oder einzelne Klauseln der AGB) ferner dann nicht, wenn sie entsprechend § 305c Abs. 1 BGB für den Empfänger „überraschend“ sind. Eine Klausel der AGB ist dann überraschend, wenn sie nach den Umständen des Einzelfalles so ungewöhnlich ist, dass mit ihr nicht gerechnet werden braucht (§ 305c Abs. 1 BGB). Ein Beispiel hier: A bestellt eine Grundschuld, um ein Darlehen des B zu besichern. Die Sicherungszweckerklärung der AGB sichert hingegen alle bestehenden und künftigen Verbindlichkeiten des B. Diese ausgedehnte Haftung des A ist für ihn so überraschend, dass die Klausel nicht Vertragsbestandteil wird.

Gemäß § 310 Abs. 4 BGB findet der Abschnitt über die AGB keine Anwendung bei Verträgen auf dem Gebiet des Erb-, Familien- und Gesellschaftsrechts.

Inhaltskontrolle

Allgemeine Geschäftsbedingungen unterliegen gemäß § 307, § 308 und § 309 BGB einer Inhaltskontrolle. Da eine Prüfung vom Speziellen zum Allgemeinen vollzogen werden muss, muss die 3-teilige Inhaltskontrolle grundsätzlich mit § 309 BGB begonnen werden. Hier werden Klauselverbote aufgezählt, die auf jeden Fall, also ohne Wertungsmöglichkeiten, unwirksam sind. (Bsp.: Wird in AGB die Aufrechnung (§§ 387 ff. BGB) ausgeschlossen, ist diese Klausel unwirksam).

Danach wird § 308 BGB geprüft. Hier sind einige Klauselverbote aufgezählt, die nur mit einer bestimmten Abwägung, also mit Wertungsmöglichkeiten, unwirksam sind. Wann „Unangemessenheit“ vorliegt, bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls. (Bsp.: Bei Alltagsgeschäften ist eine Frist in den AGB zur Annahme eines Angebots von länger als 14 Tagen in der Regel unangemessen lange. Teilweise zu finden in Bestell- oder Antragsformularen). Wenn der Katalog in den §§ 308 und 309 BGB keine Unwirksamkeit zur Folge hat, so sind stets noch § 305c und § 307 BGB zu beachten.

Als sogenannte Generalklausel sieht § 307 BGB vor, dass Bestimmungen in allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Unangemessen bedeutet, dass keine hinreichende Rücksichtnahme auf die Interessen der durch die AGB benachteiligten Partei festzustellen ist, beispielsweise dann, wenn von der Risikoverteilung vergleichbarer gesetzlicher Regelungen abgewichen wird oder bei Gefährdung des Vertragszwecks. Eine Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass eine Bestimmung nicht klar und verständlich ist (Verstoß gegen das Transparenzprinzip).

Auch bei der Inhaltskontrolle ist § 310 Abs. 1 BGB zu beachten:

I. § 305 Abs. 2 und 3 und § 308, § 309 BGB gelten uneingeschränkt nur für AGB, die gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) eingebracht werden.

II. Für AGB gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) gilt lediglich § 307 BGB. Allerdings werden zur Bestimmung des Begriffs „unangemessene Benachteiligung“ die §§ 308 und 309 BGB herangezogen. Sie haben Indizwirkung. Die Normen sind zwar nicht direkt anwendbar, finden aber über § 307 Abs. 1 BGB wieder ihren Weg auch zur Auslegung von AGB gegenüber Unternehmern. Dabei ist nach § 310 Abs. 1 S. 2 BGB auf die im Handelsverkehr geltenden Gewohnheiten und Gebräuche ist angemessen Rücksicht zu nehmen. Ein Verstoß gegen die §§ 308, 309 BGB kann mithin mittelbar zu einem Verstoß nach § 307 Abs. 1 BGB führen.

Wichtiges Anwendungsbeispiel zur Inhaltskontrolle von AGB nach § 309 BGB:

Ein Verbraucher verkauft bei einem Internetauktionshaus eine Sache. Gewöhnlich steht in den Bedingungen vermerkt, dass „es sich um einen Privatverkauf handelt und deshalb jegliche Gewährleistungsrechte ausgeschlossen sind“. Dieser Ausschluss ist nach § 309 Nr. 7 a und b BGB in den meisten Fällen unwirksam. Der Gewährleistungsausschluss ist im Normalfall als AGB zu werten. Durch AGB darf kein Haftungsausschluss für Verletzungen von Leben, Körper, Gesundheit oder grobe Fahrlässigkeit eingeführt werden. Durch den vollumfänglichen Haftungsausschluss wird aber eben auch die Haftung für Vorgenanntes ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss ist unwirksam. Nur wenn die in § 309 Nr. 7 a, b und § 309 Nr. 8 b BGB genannten Punkte nicht mit ausgeschlossen werden, ist ein wirksamer (Teil-)Ausschluss der Mängelrechte möglich.

Auslegung/Zweifel/Mehrdeutigkeitsregel

Zur Auslegung von Willenserklärungen und Verträgen werden die § 133, § 157 BGB herangezogen. Diese sind darauf ausgerichtet, den gemeinsamen Willen der Vertragspartner zu ermitteln und sind deswegen im AGB-Recht nicht anwendbar. Zweifel bei der Auslegung allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen grundsätzlich zu Lasten des Verwenders, § 305c Abs. 2 BGB. Eine geltungserhaltende Reduktion der Erklärungen ist nicht zulässig. Vielmehr gilt der so genannte blue-pencil-test, wonach ein Verstoß zum „Streichen“ der fraglichen Teile führt. Nur wenn dann noch verständliche und sinnvolle Regelungsteile übrig bleiben, kann der übrig gebliebene Teil aufrechterhalten werden.[1]

AGB sind nicht immer so deutlich formuliert, dass sich nur eine Auslegung aufdrängt. Kann eine AGB-Klausel plausiblerweise verschieden ausgelegt werden, so entscheidet die Mehrdeutigkeitsregel des AGB-Rechts, welche Auslegung maßgeblich ist. Leicht kann die vom Verwender gewollte Auslegung ermittelt werden, regelmäßig ist das die für ihn günstigste. Zu ermitteln ist im Sinne des Vertragsrechts aber, was von beiden Vertragspartnern gewollt ist, weshalb die Mehrdeutigkeit zu Lasten des Verwenders geht. Der Vertragspartner kann sich eine plausible Auslegung aussuchen. Diese ist dann maßgeblich. Die Mehrdeutigkeitsregel hat Bedeutung auch im Zusammenhang mit der Inhaltskontrolle. Eine Klausel kann dabei aufgrund einer plausiblen Auslegung auf der einen Seite wirksam, auf der anderen Seite unwirksam sein. Die Mehrdeutigkeitsregel erlaubt dem anderen Vertragspartner, sich auf die für den Verwender ungünstige Auslegung zu berufen, nach der die Klausel auf Grund der Inhaltskontrolle unwirksam ist. Dann entfällt die Klausel und greift das BGB ersatzweise ein (§ 305c Abs. 2 BGB).

Folgen

Eine Klausel in AGB, die gegen die Regelungen der §§ 307–309 BGB verstößt, ist unwirksam. Der Vertrag im Übrigen bleibt nach § 306 Abs. 1 BGB wirksam. Es gelten dann grundsätzlich nach § 306 Abs. 2 BGB anstelle der unwirksamen Klausel die gesetzlichen Vorschriften. Nur wenn das Festhalten am Vertrag ausnahmsweise mit einer unzumutbaren Härte für eine Vertragspartei verbunden ist (§ 306 Abs. 3 BGB), ist der Vertrag insgesamt unwirksam.

Spezielle AGB

Eine Reihe von Branchen haben einheitliche AGB. Diese werden teilweise von den jeweiligen Verbänden entwickelt und von den Mitgliedsunternehmen verwendet. In der Vergangenheit bedurften die AGB in einer Reihe von regulierten Branchen (z. B. Versicherungen) der Zustimmung durch die jeweilige Genehmigungsbehörde.

Literatur

Einzelnachweise

  1. Andreas Geroldinger: Klauselbegriff und „blue pencil test“ in der AGB-Rechtsprechung. In: Austrian Law. Ausgabe 2/2015. Verlag Österreich GmbH, Oktober 2015, S. 196–211, doi:10.25364/1.2:2015.2.2.

Read other articles:

Ultra QGenreTokusatsuFiksi ilmiahFantasiKaijuPembuatEiji TsuburayaPengembangToshihiro IijimaSutradaraHajime TsuburayaPemeranKenji Sahara, Yasuhiko Saijou, Hiroko SakuraiNegara asalJepangJmlh. episode28ProduksiDurasi24 menitRumah produksiTsuburaya ProductionsRilis asliJaringanJNN (TBS)Rilis2 Januari (1966-01-02) –3 Juli 1966 (1966-7-3)Acara terkaitUltraman Ultra Q (ウルトラQcode: ja is deprecated , Urutora Kyū) adalah serial televisi kaiju tokusatsu Jepang tahun 1966 yan...

 

 

Back to the OutbackPoster rilis resmiSutradara Clare Knight Harry Cripps Produser Daniela Mazzucato SkenarioHarry CrippsCerita Gregory Lessans Harry Cripps Pemeran Isla Fisher Tim Minchin Eric Bana Guy Pearce Miranda Tapsell Angus Imrie Keith Urban Jacki Weaver Penata musikHans Zimmer (score) Steve Mazzaro (score) Rupert Gregson-Williams (songs)Perusahaanproduksi Netflix Animation Reel FX Animation Studios Weed Road Pictures DistributorNetflix (USA)TBA (Brazil)TBA (Spain)TBA (India)TBA ...

 

 

Artikel ini perlu diwikifikasi agar memenuhi standar kualitas Wikipedia. Anda dapat memberikan bantuan berupa penambahan pranala dalam, atau dengan merapikan tata letak dari artikel ini. Untuk keterangan lebih lanjut, klik [tampil] di bagian kanan. Mengganti markah HTML dengan markah wiki bila dimungkinkan. Tambahkan pranala wiki. Bila dirasa perlu, buatlah pautan ke artikel wiki lainnya dengan cara menambahkan [[ dan ]] pada kata yang bersangkutan (lihat WP:LINK untuk keterangan lebih lanjut...

This article does not cite any sources. Please help improve this article by adding citations to reliable sources. Unsourced material may be challenged and removed.Find sources: RG-19 – news · newspapers · books · scholar · JSTOR (November 2014) (Learn how and when to remove this template message) Armoured Personnel carrier APC RG-19 TypeArmoured Personnel carrier APCPlace of originSouth AfricaSpecificationsMass6.48 tLength4.9 mWidth2.2 mHeigh...

 

 

American musician (born 1947) Ry CooderCooder performing in June 2009Background informationBirth nameRyland Peter CooderBorn (1947-03-15) March 15, 1947 (age 77)Los Angeles, California, U.S.OriginSanta Monica, California, U.S.Genres Americana roots rock folk blues Tex-Mex country gospel world music Occupation(s) Musician songwriter film score composer record producer writer Instrument(s) Guitar bass mandolin bouzouki[1] banjo slide guitar Years active1967–presentLabels Warner B...

 

 

You can help expand this article with text translated from the corresponding article in Hungarian. (December 2009) Click [show] for important translation instructions. View a machine-translated version of the Hungarian article. Machine translation, like DeepL or Google Translate, is a useful starting point for translations, but translators must revise errors as necessary and confirm that the translation is accurate, rather than simply copy-pasting machine-translated text into the English...

جاك تاتي (بالفرنسية: Jacques Tati)‏  معلومات شخصية اسم الولادة (بالفرنسية: Jacques Tatischeff)‏  الميلاد 9 أكتوبر 1907(1907-10-09) الوفاة 5 نوفمبر 1982 (75 سنة)باريس سبب الوفاة انصمام رئوي  مواطنة فرنسا[1]  عدد الأولاد 3   الحياة العملية المهنة ممثل أفلام،  وممثل،  ومخرج أفلام، ...

 

 

TelhaliaLahir26 Juni 1970 (umur 53)Palangka Raya, Kalimantan Tengah, IndonesiaPekerjaanDosenAkademisiPenulisPendetaOrganisasiInstitut Agama Kristen Negeri Palangka RayaGelarRektor Institut Agama Kristen Negeri Palangka RayaSuami/istriDr. Jhon Retei Alfri Sandi, S.Sos., M.Si.Anak4 Telhalia, M.Th., D.Th. adalah seorang dosen, akademisi, penulis, dan pendeta berkebangsaan Indonesia. Ia juga seorang teolog kontekstual yang meneliti dan mempublikasikan hasil penelitian mengenai teologi setem...

 

 

这是马来族人名,“尤索夫”是父名,不是姓氏,提及此人时应以其自身的名“法迪拉”为主。 尊敬的拿督斯里哈芝法迪拉·尤索夫Fadillah bin Haji YusofSSAP DGSM PGBK 国会议员 副首相 第14任马来西亚副首相现任就任日期2022年12月3日与阿末扎希同时在任君主最高元首苏丹阿都拉陛下最高元首苏丹依布拉欣·依斯迈陛下首相安华·依布拉欣前任依斯迈沙比里 马来西亚能源转型与�...

This article includes a list of references, related reading, or external links, but its sources remain unclear because it lacks inline citations. Please help improve this article by introducing more precise citations. (September 2022) (Learn how and when to remove this message) Sandalwood(Kannada) cinema 1930s 1940s 1950s 1960s 1960 1961 1962 1963 19641965 1966 1967 1968 1969 1970s 1970 1971 1972 1973 19741975 1976 1977 1978 1979 1980s 1980 1981 1982 1983 19841985 1986 1987 1988 1989 1990s 1...

 

 

ヨハネス12世 第130代 ローマ教皇 教皇就任 955年12月16日教皇離任 964年5月14日先代 アガペトゥス2世次代 レオ8世個人情報出生 937年スポレート公国(中部イタリア)スポレート死去 964年5月14日 教皇領、ローマ原国籍 スポレート公国親 父アルベリーコ2世(スポレート公)、母アルダその他のヨハネステンプレートを表示 ヨハネス12世(Ioannes XII、937年 - 964年5月14日)は、ロ...

 

 

Policy on permits required to enter San Marino Politics of San Marino Constitution Captains Regent Alessandro Rossi Milena Gasperoni Congress of State Grand and General Council Political parties Elections in San Marino Foreign relations Visa policy Other countries vte A souvenir passport stamp San Marino is not a member of the European Union or European Economic Area. However, it maintains an open border with Italy. Since San Marino is only accessible via Italy entrance is not possible withou...

Die Ewige Tabelle der Primeira Liga beinhaltet alle Ergebnisse der portugiesischen Primeira Liga seit ihrer Gründung im Jahre 1934. Der Berechnung ist die 3-Punkte-Regel zugrunde gelegt (drei Punkte pro Sieg, ein Punkt pro Unentschieden). Farblich hinterlegte Vereine spielen in der Saison 2023/24 in der Primeira Liga. Tabelle Farblich unterlegte Vereine spielen in der Primeira Liga 2023/24 Pl. = Platz Sai. = Saisons in der Primeira Liga Sp. = Spiele S. = Siege U. = Unentschieden N. = Niederl...

 

 

League within Major League Baseball National LeagueSportBaseballFoundedFebruary 2, 1876; 148 years ago (1876-02-02) in New YorkFounderWilliam HulbertAlbert SpaldingPresidentBill Giles (honorary)[1]Divisions3No. of teams15Country United States ContinentNorth AmericaMost recentchampion(s)Arizona Diamondbacks (2nd title)Most titlesLos Angeles Dodgers (24) The National League of Professional Baseball Clubs, known simply as the National League (NL), is the older of two le...

 

 

1858 military campaign of the Texas Rangers against the Comanche and Kiowa peoples Antelope Hills expeditionPart of the American Indian Wars, Texas-Indian Wars, Apache WarsComanches of West Texas in war regalia. Painting by Lino Sánchez y Tapia, circa 1830sDateJanuary 21, 1858 – May 12, 1858LocationComancheria, Texas, Oklahoma35°54′15″N 99°53′04″W / 35.90417°N 99.88444°W / 35.90417; -99.88444 (Antelope Hills Expedition Area)Result United States v...

A timeline of all the photographers with works in the exhibition George Hendrik Breitner is an example of a cross-over artist who used photography as a basis for his paintings. His photographs of Amsterdam such as this view of Oudezijds Kolk can be seen as an artist's sketchbook. This photograph is one of three in the collection that first made their way into the museum Highlights guide in 1995. Modern Times: Photography in the 20th Century was the first exhibition focussed on artists of the ...

 

 

Political structure in South Asia Part of the Politics seriesRepublicanism Concepts Anti-monarchism Anti-corruption Civil society Civic virtue Consent of the governed Democracy Democratization Liberty as non-domination Mixed government Political representation Popular sovereignty Public participation Republic Res publica Rule of law Self-governance Separation of powers Social contract Social equality Schools Classical Modern Federal Kemalism Khomeinism Nasserism Neo-republicanism Venizelism T...

 

 

Florentin BonnetNascitaFranchesse, 7 giugno 1894 MorteHourtin, 6 agosto 1929 Luogo di sepolturaThionville-Basse Yutz Dati militariPaese servito Francia Forza armataAéronautique militaire Anni di servizio1912 - 1929 GradoTenente GuerrePrima guerra mondiale Dati tratti da Qui est Florentin Bonnet ?[1] voci di militari presenti su Wikipedia Manuale Florentin Bonnet (Franchesse, 7 giugno 1894 – Hourtin, 6 agosto 1929) è stato un aviatore francese, ha partecipato...

Natural history museum in Munich, Germany This about the German museum; for the Canadian one, see Manitoba Museum. The Museum Mensch und Natur (English Museum of Man and Nature) is a natural history museum. It is a tenant of the Nymphenburg Palace in Munich, Germany. Bear exhibit The stuffed body of JJ1 on display at the museum In 2006, the museum received the stuffed and mounted body of Bear JJ1, nicknamed Bruno in the German-language press, which was a brown bear that was shot dead by a hun...

 

 

Unsolved problem in geometry Millennium Prize Problems Birch and Swinnerton-Dyer conjecture Hodge conjecture Navier–Stokes existence and smoothness P versus NP problem Poincaré conjecture (solved) Riemann hypothesis Yang–Mills existence and mass gap vte Topological features of a space X {\displaystyle X} , such as a hole (labelled by A {\displaystyle A} ) are usually detected using singular (co)homology, where the presence of a non-zero class [ α ] ∈ H sing k ( X ) {\displa...