Im Juli 2002 wurde die Eintragung des Bildmotivs durch Jürgen Rieger, den Vorsitzenden der neonazistischen Vereinigung Die Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e. V., als Bildmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) beantragt und dort im Januar 2003 eingetragen.[1]
Das Zeichen wird variiert verwendet, und die Gestaltung kann in Details verschieden ausfallen. Eine Variante dieses Motivs zierte bei der in rechtsextremen Kreisen beliebten Kleidermarke Thor Steinar den KapuzenpulloverNo Inquisition.[2] Auch der Ostara-Versand in Berlin und die Metal-Band XIV Dark Centuries verwenden das Symbol.
Durch das Verbot der Vereinigung Artgemeinschaft – GGG e. V. vom 27. September 2023[3] ist die Verwendung des Symbols nach § 86aStGB strafbar.
Beurteilungen
Die Kirchgemeinde Schneeberg-Neustädtel schreibt, dass in diesem Symbol „antisemitisches, rechtsextremistisches und kirchenfeindliches Gedankengut“ miteinander vermischt werden.[4] Der Evangelische Bund Sachsen und die Arbeitsstelle Weltanschauungs- und Sektenfragen der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens sehen antichristliche Symbolik. Eine eindeutige Zuordnung zur rechtsextremen Szene ließe sich daraus nicht erschließen.[5] Im Sommer 2013 stellte Andrea Röpke in Bezug auf die Artgemeinschaft fest: „Nachhaltig scheinen sich rassistische Tendenzen und eine radikale naturreligiöse Haltung innerhalb der gesamten braunen ‚Bewegung‘ auszubreiten. Immer mehr Neonazis verwenden das Adler-greift-Fisch-Symbol der Gruppe.“[6]
Aus kirchenrechtlicher Sicht wird das Symbol als sittenwidrig eingestuft, wodurch ein Markenschutz eigentlich nicht möglich sein dürfte. Kirchlicherseits wurde jedoch bisher kein Löschungsantrag gestellt.[7][8]
↑Philipp Lehmann: Marken-, Kennzeichen- und Namensrecht im Bereich der Religionsgemeinschaften. Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften, Frankfurt am Main 2010, ISBN 978-3-631-60094-8, S. 126–128.