Obwohl die Kirche einen solchen Polterabend auf dem Konzil von Tours im Jahr 1163 ausdrücklich untersagt hat, wird am 28. Januar am Hof des französischen Königs Karl VI. anlässlich der Hochzeit einer Ehrendame der Königin Isabeau ein Charivari abgehalten. Tagsüber finden Feste und Bankette statt, zu denen der gesamte Hof eingeladen ist, am Abend steht ein Ball im Hôtel Saint-Paul auf dem Programm: Ein Brand auf diesem später als Bal des Ardents bekanntgewordenen Fest tötet vier Freunde des französischen Königs Karls VI., der daraufhin – bereits seit dem Vorjahr zeitweilig geistesgestört – endgültig dem Wahnsinn verfällt. Wenige Tage später überträgt er die Regentschaft seinem Bruder Ludwig von Orléans. Die eigentliche Macht liegt aber neuerlich bei einem Regentschaftsrat, bestehend aus Philipp dem Kühnen von Burgund und Jean de Valois, duc de Berry.
Iberische Halbinsel
2. August: Nach rund dreijähriger Herrschaft wird König Heinrich III. von Kastilien und León im Alter von 14 Jahren für volljährig erklärt und übernimmt die Regierungsgeschäfte.
10. Juli: Der Sempacherbrief, eine Kriegsordnung der Alten Eidgenossenschaft wird geschlossen. Sie umfasst die Vertragsparteien des Pfaffenbriefes des Jahres 1370, also die Orte Uri, Schwyz und Unterwalden, Luzern, Zürich, Zug sowie Bern und Glarus. Er regelt den Landfrieden unter den Vertragspartnern, legt die Bannerordnung fest, verbietet die Plünderung ohne vorherige Erlaubnis durch die Hauptleute und verlangt die anteilsmässige Aufteilung der Beute. Ferner fordert er Rücksicht auf Klöster und Kirchen und Schonung der Frauen, die nicht an Kriegshandlungen beteiligt sind.
29. November: Nach dem Tod von Leon VI. in Frankreich wird König Jakob I. von Zypern Titularkönig von Kleinarmenien, ein Titel, der keinerlei realpolitische Bedeutung hat, da die Mamluken das Königreich schon 1375 erobert und ihrem Reich einverleibt haben.
Asien
Samsaenthai, der schon seit 1373 die Regentschaft für seinen Vater Fa Ngum führt, wird nach dessen Tod zweiter König des laotischen Königreichs von Lan Xang.
Stadtrechte und urkundliche Ersterwähnungen
13. Oktober: Neuenhof wird erstmals urkundlich erwähnt.
Der Frankfurter Weihnachtsmarkt wird erstmals urkundlich erwähnt. Das Weihnachtsfest hat zu diesem Zeitpunkt noch nicht die folkloristische Bedeutung wie heute. Der Weihnachtsmarkt soll den Bürgern die Möglichkeit geben, sich mit dem nötigen Bedarf einzudecken, bevor die strengste Zeit des Winters beginnt.