Als One Health-Organisation ist die AGES Ansprechpartner von Behörden, Wirtschaft und der Bevölkerung für Fragen zur Gesundheit von Mensch, Tier, Pflanze, Boden und Umwelt. Sie unterstützt das Risikomanagement der Bundesministerien für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft in Fragen der Öffentlichen Gesundheit, Tiergesundheit, Lebensmittelsicherheit, Arzneimittelsicherheit, Ernährungssicherung und für den Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern.
Der Sitz der AGES liegt in Wien-Donaustadt, weitere Betriebsstätten befinden sich in Wien, Mödling, Graz, Linz, Salzburg und Innsbruck. Acht landwirtschaftliche Versuchsstationen decken alle wesentlichen Klima- und Bodenverhältnisse der österreichischen Ackerbaugebiete ab.[5]
Das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz definiert die Aufgaben der AGES. Diese dienen der Wahrung des Schutzes der Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen, der Wahrung der Sicherheit und der Qualität der Ernährung, der Wahrung der Wirksamkeit, Sicherheit und Qualität von Arzneimitteln, Geweben und Medizinprodukten, der Wahrung der Sicherheit und Qualität entlang der Lebensmittelkette sowie der epidemiologischen Überwachung übertragbarer und nicht übertragbarer Krankheiten beim Menschen und der Prävention und Bekämpfung von Tierseuchen.
Die Geschäftsfelder und Fachbereiche der AGES sind:[6]
Ernährungssicherung
Lebensmittelsicherheit
Medizinmarktaufsicht
Öffentliche Gesundheit
Strahlenschutz
Tiergesundheit
Risikobewertung
Risikokommunikation
Wissenstransfer und Forschung
Angegliederte Einrichtungen
Bundesamt für Ernährungssicherheit
Das Bundesamt für Ernährungssicherheit ist eine gemäß § 6 Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz errichtete Bundesbehörde, der Vollzugsaufgaben im Bereich des Düngemittel-, des Futtermittel-, des Pflanzenschutz-, des Pflanzenschutzmittel-, des Pflanzgut-, des Saatgut-, des Sortenschutz-, des Vermarktungsnormen- und des Chemikaliengesetzes übertragen sind. Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft übt die Aufsicht über das Bundesamt aus und bestellt einen der Geschäftsführer der AGES zum Leiter des Bundesamtes. Für die Wahrnehmung seiner Aufgaben bedient sich das Bundesamt der Ressourcen der AGES.
Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen
Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen ist eine gemäß § 6a Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz errichtete Bundesbehörde, der Vollzugsaufgaben im Bereich des Arzneimittel-, des Arzneiwareneinfuhr-, des Blutsicherheits-, des Medizinprodukte-, des Rezeptpflicht-, des Gewebesicherheits- und des Suchtmittelgesetzes übertragen sind. Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz übt die Aufsicht über das Bundesamt aus. Für die Wahrnehmung seiner Aufgaben bedient sich das Bundesamt der Ressourcen der AGES.
Bundesamt für Verbrauchergesundheit
Das Bundesamt für Verbrauchergesundheit (BAVG) ist eine gemäß § 6c Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz errichtete Bundesbehörde, der Vollzugsaufgaben im Bereich von Import- und Exportkontrollen im lebensmittel- und veterinärrechtlichen Kontext durchführt. Konkret umfasst die Tätigkeit die Einfuhrkontrolle von lebenden Tieren, tierischen und nicht tierischen Lebensmitteln sowie BIO Waren aus Drittländern, die Erteilung von Ausfuhrberechtigungen und der damit zusammenhängender Kontrollen, die Ausstellung amtlicher Bescheinigungen im Sinne von § 6c Abs. 1 GESG sowie die Internetkontrolle von Waren gemäß § 1 Abs. 1 LMSVG,[7] die über das Internet oder über andere Fernabsatzkanäle österreichischen Verbraucherinnen und Verbrauchern angeboten werden. Das BAVG ist eine nachgeordnete Dienststelle des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und besteht neben dem Direktor und dessen Stellvertretung im operativen Bereich aus den drei Abteilungen „Einfuhrkontrolle“, „Exportberechtigung“ und „Rechtsdienst“. Für die Wahrnehmung seiner Aufgaben bedient sich das Bundesamt der Ressourcen der AGES.
Das Büro für Tabakkoordination (Tabak-Büro) wurde gemäß § 6e im Rahmen des Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetzes (GESG) als gemeinsame Einrichtung des Gesundheitsministeriums sowie der AGES eingerichtet und mit den Aufgaben in Zusammenhang mit der Vollziehung des Tabak- und Nichtraucherschutzgesetzes (TNRSG) betraut. Darunter fallen u. a. die Überwachung, Beprobung, Untersuchung, Analytik, Begutachtung und Risikobewertung der in Verkehr stehenden Tabak- und verwandten Erzeugnissen.
Weblinks
Commons: AGES – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien